Comment répondre à l’enquête publique
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Öffentliche Befragung im Hinblick auf den Entwurf des « Wallonischen Luftplans » - vom 15. Mai bis zum 28. Juni 2002 - Wie beteilige ich mich an der Öffentlichen Befragung ? LEITFADEN FÜR DEN BÜRGER Lust auf gute Luft ? 2002, DAS WALLONISCHE JAHR DER LUFTQUALITÄT • Was hat es mit dem Entwurf des Luftplans auf sich ? Der Entwurf des Luftplans greift die Schwerpunkte der durch die Wallonische Region hierfür vorgeschlagenen Politik auf. Er sieht beispielsweise, für jeden dieser Schwerpunkte, eine gewisse Anzahl Maßnahmen vor. • Wie läuft die Bürgerbefragung ab ? Die Wallonische Regierung hat den Entwurf des Aktionsprogramms für die Luftqualität in der Wallonischen Region bis 2010, der Einfachheit halber Entwurf des Luftplans genannt, zur Kenntnis genommen. Sie hat beschlossen, diesen im Rahmen einer öffentlichen Befragung während 45 Tagen der Bevölkerung zu unterbreiten, und zwar vom 15. Mai bis 28. Juni 2002. „ Während der 45 Tage des Aushangs kann jeder Interessent seine Kommentare, Kritiken und Empfehlungen, der Gemeindeverwaltung schriftlich übermitteln. Jede Mitteilung muss den Namen, die Adresse und die Unterschrift des oder der Absender enthalten.“ (Auszug aus dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. April 1994) Nur die unterzeichneten und schriftlich bei einer Gemeindeverwaltung in der Wallonischen Region eingereichten Stellungnahmen werden als gültig betrachtet ! ...

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Extrait

Öffentliche Befragung
im Hinblick auf den Entwurf des
« Wallonischen Luftplans »
- vom 15. Mai bis zum 28. Juni 2002 -
Wie beteilige ich mich an der
Öffentlichen Befragung ?
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FÜR
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DEN
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BÜRGER
BÜRGER
Lust auf gute Luft ?
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Was hat es mit dem Entwurf des Luftplans auf sich ?
Der Entwurf des Luftplans greift die Schwerpunkte der durch die
Wallonische Region
hierfür
vorgeschlagenen Politik auf. Er sieht beispielsweise, für jeden dieser Schwerpunkte, eine gewisse
Anzahl Maßnahmen vor.
Wie läuft die Bürgerbefragung ab ?
Die Wallonische Regierung hat den
Entwurf des Aktionsprogramms für die Luftqualität
in der
Wallonischen Region bis 2010, der Einfachheit halber
Entwurf des Luftplans
genannt, zur
Kenntnis genommen. Sie hat beschlossen, diesen im Rahmen einer öffentlichen Befragung während
45 Tagen der Bevölkerung zu unterbreiten, und zwar
vom 15. Mai bis 28. Juni 2002.
„ Während der
45 Tage
des Aushangs kann jeder Interessent seine Kommentare,
Kritiken und Empfehlungen, der Gemeindeverwaltung schriftlich übermitteln. Jede
Mitteilung muss den Namen, die Adresse und die Unterschrift des oder der Absender
enthalten.“
(Auszug aus dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. April 1994)
Nur die unterzeichneten und schriftlich bei einer Gemeindeverwaltung in der Wallonischen Region
eingereichten Stellungnahmen werden als gültig betrachtet !
Wer kann daran teilnehmen ?
Alle interessierten Personen. Sie zum Beispiel !
Wie antworten ?
Um die Auswertung der Antworten zu vereinfachen, sind die Absätze, in denen die Verpflichtungen
der Region zugunsten der Luftqualität präzisiert werden, kenntlich gemacht
.
Es handelt sich um den dritten Teil des Dokuments; die Schwerpunkte werden nachfolgend
aufgeführt.
Sie können reagieren in Bezug auf
-
die vorgeschlagenen Schwerpunkte,
-
die als Beispiele vorgeschlagenen Maßnahmen,
-
andere Teile des Textes,
und zwar auf verschiedene Art und Weise :
Abgabe einer Stellungnahme ;
Vorschlag von Prioritäten für die zu behandelnden Probleme ;
Vorschlag von Prioritäten für die Schwerpunkte ;
Verdeutlichung, Vervollständigung, Streichung, Ergänzung oder Abänderung
der Schwerpunkte oder der Maßnahmen;
Vorschlag von Prioritäten in Bezug auf die einzubindenden Akteure ;
Unterbreitung ergänzender Untersuchungselemente, die eine Orientierung der zu
treffenden Maßnahmen erlauben ;
Invorschlagbringung von Maßnahmen bzw. von Aktionsideen, die sich im Planentwurf
nicht befinden, oder die Ihrer Ansicht nach nur ungenügend angeführt werden ,
Erklärung, was in Ihren Augen ein Luftplan darstellen soll, und wovon Sie sich
– oder auch nicht – angesprochen fühlen ;
Formulierung jedwelcher Bemerkung, die Ihnen für die Annahme und Umsetzung
dieses Wallonischen Luftplans wichtig erscheint.
Gleich wie Ihre Stellungnahme, Bemerkungen und Vorschläge lauten :
wir können diese wirksamer verarbeiten, wenn Sie in Ihrer Antwort deutlich
darauf hinweisen, auf welche Seite, auf welchen Schwerpunkt, auf welchen
Absatz, ja selbst auf welchen Satz des Planentwurfs Sie sich beziehen.
Die Schwerpunkte im Entwurf des Luftplans
Die Region verpflichtet sich (
Seiten 38 bis 40)
1. ihre Tätigkeit nach den folgenden Prinzipien auszurichten :
2. Modernisierung der für ihre Tätigkeit notwendigen Gesetzesinstrumente
3. Verbesserung der technischen Mittel, die ihr für die Bewertung der Luftqualität in der Wallonie
zur Verfügung stehen
4. mit den für die Umsetzung des Luftplans erforderlichen personellen und budgetären Mitteln
und Strukturen zu versehen
5. ihre Tätigkeit langfristig zu planen und alle betroffenen Akteure einzubeziehen.
Die Sektoren (
Seiten 42 bis 80
)
Die Landwirtschaft : Die Schwerpunkte
(Seiten 44 bis 48)
Die Industrie : Die Schwerpunkte
(Seiten 49 bis 52)
1. Ehrgeizige, aber langfristig nachhaltige Maßnahmen planen
2. Schaffung eines klaren und stabilen Rahmens für die Kontrolle der Emissionen
3. Reduzierung der Emissionen : die Analyse der Mittel unterstützen
4. Die flexiblen Mechanismen : Umsetzung
5. Ausbau des Dialogs zwischen der Wallonischen Region und der Industrie
6. Aufwertung der Unterstützung der rationellen Energienutzung und der Kraft-Wärme-Kopplung
Die Haushalte : Die Schwerpunkte
(Seiten 55 bis 58)
1. Änderung der Verhaltensweisen
2. Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Wartung und Benutzung der bestehenden Anlagen
3. Die Entscheidungen der Verbraucher beim Kauf einer Wohnung oder Ausrüstung lenken
4. Die Leistungsfähigkeit neuer Ausrüstungen, Gebäude und Produkte verbessern
5. Luftqualität, Stadtplanung und Raumordnung
Der Dienstleistungssektor : Die Schwerpunkte
(Seiten 59 bis 62)
1. Das Verantwortungsbewusstsein der Akteure stärken
2. Die ordnungsgemäße Wartung und Bewirtschaftung der bestehenden Anlagen gewährleisten
3. Die Entscheidungen beim Kauf von Gebäuden oder Ausrüstungen lenken
4. Die Effizienz der neuen Ausrüstungen, Gebäude und Produkte verbessern
5. Die Problematik der Luftqualität in die Raumordnung integrieren
Energie : Die Schwerpunkte
(Seiten 63 bis 69)
1. Bei der Stromerzeugung, die Wahl der Brennstoffe entwickeln
a) in Abhängigkeit von den C0²-Emissionen und die Energieeffizienz der Produktionsanlagen
verbessern
b) in Abhängigkeit von den anderen Schadstoffemissionen und die Umwelteffizienz der
Produktionsanlagen verbessern
2. Die Erzeugung von grüner Energie entwickeln
Verkehr, Infrastruktur und Raumordnung : Die Schwerpunkte
(Seiten 70 bis 74)
1. Eine bessere Raumordnung
2. Die Wahl umweltfreundlicherer Transportmittel als das Auto und die Förderung des Umstiegs
von einer Transportart zur anderen. Andere Formen der Fortbewegung attraktiver gestalten
3. Die Benutzung von schadstoffärmeren Fahrzeugen und Kraftstoffen fördern
4. Sensibilisieren. Einen kulturellen Wandel fördern
Abfälle : Die Schwerpunkte
(Seiten 75 bis 80)
1. Das Abfallaufkommen verringern
2. Die Müllsortierung und das Einsammeln bestimmter Produkte verbessern
3. Die stoffliche Verwertung fördern
4. Die organische Verwertung fördern
5. Die energetische Verwertung fördern
6. Deponierung
Was geschieht mit Ihren Stellungnahmen ?
Binnen dreißig Tagen nach Ende der öffentlichen Befragung übermitteln die Gemeinden dem
Umweltminister
die
während
der
öffentlichen
Befragung
erhaltenen
Stellungnahmen,
gegebenenfalls begleitet durch ein Gutachten der Gemeinde selbst oder der verschiedenen
beratenden kommunalen Ausschüsse.
Alle Stellungnahmen werden überprüft und ausgewertet. Die
Wallonische Regierung
hat den
Umweltminister beauftragt, ihr bis spätestens Mitte November 2002 eine Zusammenfassung der
Resultate der öffentlichen Befragung zu präsentieren.
Die in Verfolg der öffentlichen Befragung vorgeschlagenen und von der Wallonischen Regierung
berücksichtigten Nachbesserungen werden in das Abschlussdokument aufgenommen. Der Luftplan
wird anschließend durch die Wallonische Region angenommen und dem Wallonischen Parlament
zur Entschließung unterbreitet.
Er ist Ausdruck der politischen Optionen der Regierung, strukturiert ihre Tätigkeiten längerfristig
und bildet einen Rahmen auf Ebene der Ziele und Arbeitsschwerpunkte.
Ausgehend von diesem Rahmen wird die
Wallonische Region
anschließend transversale und
evolutive operationelle Pläne erstellen, die begrenzte, aufeinander folgende Zeiträume bis 2010
abdecken werden. Diese operationellen Pläne werden auf dem
Wallonischen Luftplan bis 2010
basieren und die zu treffenden Maßnahmen umschreiben.
Wie erhalte ich ein Exemplar des Entwurfs des Luftplans ?
Der Entwurf des Luftplans wird auf Anfrage zugeschickt. Er kann auch von der Internet-Seite
http://air.wallonie.be http://wallonischeregion.be
runtergeladen werden und ist
in französischer und deutscher Sprache erhältlich.
Er kann ebenfalls vom
15. Mai
bis
28. Juni 2002
in allen Gemeindeverwaltungen der
Wallonischen Region
eingesehen werden, und dies während der üblichen Öffnungszeiten und
mindestens einmal pro Woche bis 20.00 Uhr oder am Samstagmorgen.
Verschiedene Gemeinden, Vereinigungen und Schulen organisieren außerdem im Rahmen dieser
öffentlichen Befragung eine Reihe von Aktivitäten :
Konferenzen, Besuche, pädagogische
Animationen, usw.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder via der Internet-
Adresse
http://air.wallonie.be http://wallonischeregion.be
Um ein Exemplar des Entwurfs des Luftplans zu erhalten :
Michel Foret
Wallonischer Minister für Raumordnung, Städtebau und Umwelt
1, Place des Célestines
5000 Namur
Tel : 081/23 41 11 - Fax : 081/23 41 22 – E-mail : air.foret@gov.wallonie.be
* Gesetzliche Grundlagen :
Dekret vom
21. April 1994
über die Umweltplanung und die Nachhaltige
Entwicklung ; Erlaß der
Wallonischen Regierung vom
21. April 1994, der die Regeln des
Veröffentlichungsverfahrens und der Befragung für die Umweltplanung im Rahmen der Nachhaltigen
Entwicklung festlegt ; Entscheidung der Wallonischen Regierung vom 28. Februar 2002, der im wesentlichen
die Daten der öffentlichen Befragung zum Entwurf des „Wallonischen Luftplans“ festlegt.
Verantwortlich für die deutsche Übersetzung: Georg KREMER, Stadt Eupen
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