Der Vertrag von Amsterdam
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DER VERTRAG VON AMSTERDAM DER VERTRAG VON AMSTERDAM Leitfaden Diese Veröffentlichung wird in allen Amtssprachen der Europäischen Union herausgegeben: Spanisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Finnisch und Schwedisch. Dieses Dokument finden Sie ebenfalls auf der Webseite SCADplus: http://europa.eu.int/scadplus/ Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.int). Europäische Kommission Generaldirektion Bildung und Kultur Referat Veröffentlichungen, rue de la Loi 200, Β-1049 Brüssel Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1999 ISBN 92-828-7949-6 © Europäische Gemeinschaften, 1999 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.

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DER VERTRAG
VON AMSTERDAM DER VERTRAG
VON AMSTERDAM
Leitfaden Diese Veröffentlichung wird in allen Amtssprachen der Europäischen Union herausgegeben: Spanisch, Dänisch,
Deutsch, Griechisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Finnisch und Schwedisch.
Dieses Dokument finden Sie ebenfalls
auf der Webseite SCADplus:
http://europa.eu.int/scadplus/
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa
(http://europa.eu.int).
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Referat Veröffentlichungen, rue de la Loi 200, Β-1049 Brüssel
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1999
ISBN 92-828-7949-6
© Europäische Gemeinschaften, 1999
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Germany
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
Freiheit, Sicherheit und Recht
Grundrechte und Nichtdiskriminierung 11
Schrittweiser Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts7
Die Union und der Bürger
Unionsbürgerschaft 3
Beschäftigung5
Sozialpolitik 4
Umwelt
Öffentliche Gesundheit 51
Verbraucherschutz3
Transparenz, Vereinfachung der Verträge und Qualität der
gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften
Eine wirksame und kohärente Außenpolitik
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 57
Die gemeinsame Handelspolitik 63
Institutionelle Fragen
Das Europäische Parlament5
Der Rat der Europäischen Union9
Die Europäische Kommission 7
Der Gerichtshof
Der Rechnungshof, der Wirtschafts- und Sozialausschuß,
der Ausschuß der Regionen7
Die einzelstaatlichen Parlamente
Subsidiarität 81
Verstärkte Zusammenarbeit3
Beschlußfassungsverfahren
Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG
ziell eröffnen. Die ehrgeizigen Ziele der Vorgeschichte
Konferenz waren auf das Europa der Bürger,
die Rolle der Europäischen Union auf der Der Vertrag von Amsterdam - am 17. Juni
internationalen Bühne und die Verbesse­1997 politisch angenommen und am 2. Ok­
rung der Arbeitsweise der Organe im Hin­tober unterzeichnet - ist das Ergebnis zwei­
blick auf die Erweiterung ausgerichtet. jähriger Prüfungen und Verhandlungen im
Rahmen einer Konferenz von Vertretern der
Die Europäischen Räte von Florenz Regierungen der Mitgliedstaaten. Der Ver­
(21.-22. Juni 1996), Dublin I (5. Oktober trag von Amsterdam trat in Kraft, nachdem
1996) und Dublin II (13.-14. Dezember die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Uni­
1996) sowie der informelle Rat von Noord-on ihn gemäß ihren jeweiligen verfassungs­
wijk (23. Mai 1997) haben die verschiede­rechtlichen Vorschriften ratifiziert hatten.
nen Vorschläge im einzelnen geprüft und
erörtert. Nach 15 Monaten konnten die Die Einberufung der Regierungskonferenz
Arbeiten mit der Einigung über den Vertrag war im Vertrag über die Europäische Union
von Amsterdam erfolgreich abgeschlossen (vormals Artikel N) ausdrücklich vorgese­
werden. hen, um einige Bestimmungen des Vertrags
zu revidieren. Im Laufe des ersten Halbjahrs
1995 erstellte jedes Organ einen Bericht
Die Ziele des Vertrags über die Funktionsweise des Vertrags über
die Europäische Union. Das zweite Halb­ von Amsterdam
jahr stand sodann im Zeichen einer einge­
henden Prüfung der vorhandenen Möglich­ Der sachliche Inhalt der Arbeiten war klar.
keiten durch eine „Reflexionsgruppe" unter Es ging darum, die erforderlichen politi­
dem Vorsitz des spanischen Ministers für schen und institutionellen Voraussetzungen
Europafragen Carlos Westendorp. Der dafür zu schaffen, daß sich die Europäische
Bericht dieser Gruppe wurde im Dezember Union den künftigen Herausforderungen im
1995 dem Europäischen Rat von Madrid Zusammenhang mit der raschen Entwick­
vorgelegt. lung der internationalen Lage, der Globali­
sierung der Wirtschaft und ihrer Auswir­
Nach Anhörung der Kommission und des kungen auf die Beschäftigung, der Bekämp­
Europäischen Parlaments, deren Stellung­ fung des Terrorismus, der internationalen
nahmen eine wesentliche Voraussetzung für Kriminalität und des illegalen Drogenhan­
die Einberufung einer Regierungskonferenz dels, den ökologischen Ungleichgewichten
sind, konnte der Europäische Rat von Turin und den Gefahren für die menschliche
die Verhandlungen am 29. März 1996 offi­ Gesundheit stellen kann.
Einleitung Das Mandat der Regierungskonferenz wur­ zum Beschluß des Rates vom 20. Sep­
de zum Teil in den Verträgen selbst festge­ tember 1976.
legt, doch hat der Europäische Rat einige
konkrete Fragen im Zusammenhang mit der Der zweite Teil des Vertrags umfaßt die Arti­
Arbeitsweise der Organe hinzugefügt, wie kel 6 bis 11 und betrifft die Vereinfachung
die Zusammensetzung der Kommission und der Verträge zur Gründung der drei Europäi­
die Stimmengewichtung im Rat. Außerdem schen Gemeinschaften einschließlich ihrer
wurde die Tagesordnung im Verlauf der Ver­ Anhänge und Protokolle mit dem Ziel, hin­
handlungen um zusätzliche Themen erwei­ fällig gewordene Bestimmungen der Verträ­
tert, die von den Gemeinschaftsorganen ge zu streichen und einige ihrer Bestim­
oder den Mitgliedstaaten aufgeworfen wur­ mungen entsprechend anzupassen (Artikel
den. 6, 7 und 8). Außerdem werden das Abkom­
men vom 25. März 1957 über gemeinsame
Organe für die Europäischen Gemeinschaf­
ten und der Fusionsvertrag vom 8. April
Die Struktur des Vertrags
1965 aufgehoben (Artikel 9). Allerdings
wird darauf hingewiesen, daß die Rechts­
Der Vertrag von Amsterdam besteht aus drei
wirkungen jener Bestimmungen oder der
Teilen, einem Anhang und 13 Protokollen.
geltenden Rechtsakte, die auf deren Grund­
Gleichlaufend hat die Regierungskonferenz
lage erlassen wurden, von dieser Vereinfa­
51 Erklärungen angenommen, die der
chung unberührt bleiben (Artikel 10). Fer­
Schlußakte des Vertrags beigefügt sind.
ner wird auf die uneingeschränkte Zustän­
Acht weitere Erklärungen verschiedener
digkeit des Gerichtshofs für die Auslegung
Mitgliedstaaten wurden von der Konferenz
der Bestimmungen dieses Teils des Vertrags
zur Kenntnis genommen und sind der
verwiesen (Artikel 11).
Schlußakte ebenfalls beigefügt.
Der dritte Teil umfaßt die Artikel 12 bis 15, Der erste Teil enthält die sachlichen Ände­
die die allgemeinen und Schlußbestimmun­rungen. Dabei handelt es sich um die fol­
gen des Vertrags enthalten. Sie betreffen die
genden fünf Artikel:
Umnumerierung der Bestimmungen des
• Artikel 1 enthält die Änderungen am Vertrags über die Europäische Union und
Vertrag über die Europäische Union; des Vertrags zur Gründung der Europäi­
schen Gemeinschaft (Artikel 12), die Gül­• Artikel 2 enthält die Änderungen am
tigkeit des Vertrags auf unbegrenzte Zeit Vertrag zur Gründung der Europäi­
(Artikel 13), die Ratifizierung und das schen Gemeinschaft;
Inkrafttreten des Vertrags (Artikel 14) sowie
• Artikel 3 enthält die Änderungen am
die Liste der Sprachfassungen (Artikel 15).
Vertrag zur Gründung der Europäi­
schen Gemeinschaft für Kohle und
Der Anhang des Vertrags von Amsterdam
Stahl;
enthält die Übereinstimmungstabellen zur
• Artikel 4 enthält die Änderungen am Umnumerierung der Bestimmungen des
Vertrag zur Gründung der Europäi­ Vertrags über die Europäische Union und
schen Atomgemeinschaft; des Vertrags zur Gründung der Europäi­
schen Gemeinschaft. Die Protokolle umfas­
• Artikel 5 enthält die Änderungen am
sen folgende Texte:
Akt zur Einführung allgemeiner unmit­
telbarer Wahlen der Abgeordneten des • Protokoll zu Artikel 17 (vormals J.7)
Europäischen Parlaments im Anhang des Vertrags über die Europäische Uni-
Einleitung on, das sich mit der Westeuropäischen Protokoll über die Festlegung der Sitze
Union und der schrittweisen Festlegung der Organe und bestimmter Einrichtun­
einer gemeinsamen Verteidigungspoli­ gen und Dienststellen der Europäischen
tik befaßt; Gemeinschaften sowie des Sitzes von
Europol;
Protokoll zur Einbeziehung des Schen­
gen-Besitzstands in den Rahmen der Protokoll über die einzelstaatlichen
Europäischen Union; Parlamente in der Europäischen Union.
Protokoll über die Anwendung
bestimmter Aspekte des Artikels 14
Die Ergebnisse (vormals 7 a) d

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