f ■li CS* l RAT DER , EUROPÄISCH* UNION * ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH JUSTIZ UND INNERES (JI) ^sssäil usti E&v! Mit dem Vertrag über die Europäische Union, der am 1. November 1993 in Kraft getreten und unter dem Namen „Vertrag von Maastricht" bekannt ist, ist der Aufbau Europas um eine neue Dimension bereichert worden, die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres. Was bedeutet dieser Begriff? Welcher Sachverhalt wird damit erfaßt? Die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres führt die Justiz und Innenminister der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie ihre Dienststellen zusammen. Sie ermöglicht den Dialog, die gegenseitige Hilfe, die Arbeit und die ■sä® Zusammenarbeit zwischen den Polizei, Zoll, Einwanderungs und Justizbehörden der Fünfzehn. *mm Die Zusammenarbeit zwischen Die Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten den Justizverwaltungen der Mitgliedstaaten Auch die n der n unterstützen sich gegenseitig und arbeiten zusammen, um die nationalen Die Zusammenarbeit zwischen den und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften durchzusetzen. Justizverwaltungen umfaßt zwei Teile, die Ziel eines im Dezember 1997 unterzeichneten t in Zivilsachen und die Übereinkommens ist es beispielsweise, die Bekämpfung des Zusammenarbeit in Strafsachen. Bei der zunehmenden illegalen Handels erheblich zu verstärken.