Vierter Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß über die Anwendung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
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Vierter Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß über die Anwendung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer

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VIERTER BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS ÜBER DIE ANWENDUNG DER GEMEINSCHAFTSCHARTA DER SOZIALEN GRUNDRECHTE DER ARBEITNEHMER *** * • ***** EUROPÄI SCHE KOMMISS ION Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.int). Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1996 ISBN 92-827-8479-7 © EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1996 Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet. Printed in Luxembourg Vierter Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts­und Sozialausschuß über die Anwendung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BESCHÄFTIGUNG, ARBEITSBEZIEHUNGEN UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN DOKUMENT INHALTSVERZEICHNIS Erster Teil: Bericht über die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte und über das Protokoll über die Sozialpolitik im Anhang zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Einleitung 3 1. Gemeinschaftscharta 6 1.00 Arbeitsmarkt. Die Tätigkeit des Europäischen Sozialfonds 6 1.01 Beschäftigung und Arbeitsentgelt 9 1.02 Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen 11 1.03 Freizügigkeit 15 1.04 Sozialer Schutz9 1.

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VIERTER BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT,
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS ÜBER DIE
ANWENDUNG DER GEMEINSCHAFTSCHARTA DER
SOZIALEN GRUNDRECHTE DER ARBEITNEHMER
***
* •
*
*
***
EUROPÄI SCHE
KOMMISS ION Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet,
Server Europa (http://europa.eu.int).
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1996
ISBN 92-827-8479-7
© EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1996
Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Luxembourg Vierter Bericht der Kommission an den Rat,
das Europäische Parlament und den Wirtschafts­
und Sozialausschuß über die Anwendung der
Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte
der Arbeitnehmer
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION
BESCHÄFTIGUNG,
ARBEITSBEZIEHUNGEN UND
SOZIALE ANGELEGENHEITEN
DOKUMENT INHALTSVERZEICHNIS
Erster Teil: Bericht über die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte und über das
Protokoll über die Sozialpolitik im Anhang zum Vertrag zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft
Einleitung 3
1. Gemeinschaftscharta 6
1.00 Arbeitsmarkt. Die Tätigkeit des Europäischen Sozialfonds 6
1.01 Beschäftigung und Arbeitsentgelt 9
1.02 Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen 11
1.03 Freizügigkeit 15
1.04 Sozialer Schutz9
1.05 Mitwirkung der Arbeitnehmer 20
1.06 Gleichbehandlung von Männern und Frauen
1.07 Berufsausbildung4
1.08 Gesundheitsschutz und Sicherheit der Arbeitnehmer 27
1.09 Kinder-und Jugendschutz 31
1.10 Ältere Menschen
1.11 Behinderte
2. Abkommen über die Sozialpolitik7
2.1 Mitteilung der Kommission vom 14.12.1993 über die Anwendung des Protokolls
über die Sozialpolitik
2.2 Anwendung des Abkommens: Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer 46
3. Die Zukunft der europäischen Sozialpolitik 50
3.1 Das Grünbuch und der Konsultationsprozeß
3.2s Weißbuch über die europäische Sozialpolitik : ein zukunftsweisender Weg
für die Union 51
Anhänge5
III Zweiter Teil: Die Anwendung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der
Arbeitnehmer durch die Mitgliedstaaten 63
Belgien 65
Dänemark 89
Bundesrepublik Deutschland 110
Griechenland 126
Spanien 151
Frankreich 178
Irland 22
Italien 23
Luxemburg 247
Niederlande 27
Portugal 295
Verei ni gtes Koni grei eh 31
Anlage 33
IV Erster Teil
Bericht über die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte und
über das Protokoll über die Sozialpolitik im Anhang zum Vertrag zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft EINLEITUNG
1. Die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer wurde von elf
Staats- bzw. Regierungschefs während der Tagung des Europäischen Rates in
Straßburg am 8. und 9. Dezember 1989 angenommen. Im Protokoll über die
Sozialpolitik wird festgestellt, daß "elf Mitgliedstaaten auf dem durch die Sozialcharta
von 1989 vorgezeichneten Weg weitergehen wollen"; es ermächtigt sie, "die Organe,
Verfahren und Mechanismen des Vertrags in Anspruch zu nehmen, um die
erforderlichen Rechtsakte und Beschlüsse zur Umsetzung des genannten Abkommens
untereinander anzunehmen und anzuwenden, soweit sie davon betroffen sind", und
stellt fest, daß dadurch der "Vertrag, insbesondere die Bestimmungen, welche die
Sozialpolitik betreffen und Bestandteil des gemeinschaftlichen Besitzstands sind, nicht
berührt wird". Das Abkommen seinerseits nennt für die Gemeinschaft und die
Mitgliedstaaten "folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung
der Lebens- und Arbeitsbedingungen, einen angemessenen sozialen Schutz, den
sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials im Hinblick auf ein
dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen. Zu
diesem Zweck führen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten Maßnahmen durch,
die der Vielfalt der einzelstaatlichen Gepflogenheiten, insbesondere in den
vertraglichen Beziehungen, sowie der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft der Gemeinschaft zu erhalten, Rechnung tragen".
2. Mit Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union am 1. November 1993
traten automatisch auch das Protokoll über die Sozialpolitik und das Abkommen über
die Sozialpolitik in Kraft.
3. Zur Umsetzung der Charta und des Abkommens läßt sich die Union in dem
Bestreben, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, insbesondere von
folgenden drei Grundsätzen leiten:
das Prinzip der Subsidiarität, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des
sozialen Bereichs; nach diesem Prinzip ist es erforderlich, im Hinblick auf die
ermittelten Bedürfnisse und den potentiellen Mehrwert aufgrund der
Gemeinschaftsaktion für jeden Einzelbereich die jeweils geeignetste
Vorgehensweise zu wählen (Harmonisierung, Koordinierung, Konvergenz,
Kooperation usw.);
das Prinzip der Diversität der Systeme, Kulturen und nationalen
Gepflogenheiten, sofern sich diese positiv hinsichtlich der Erfordernisse der
Realisierung des Binnenmarktes auswirken;
die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, wobei
wirtschaftliche und soziale Interessen miteinander zu vereinbaren sind; bei
sämtlichen Maßnahmen muß ein gewisses Gleichgewicht angestrebt und
verwirklicht werden.
4. Kennzeichnend für das Vorgehen der Kommission bei der Durchführung dieser
Initiativen ist vor allem die weitgehende vorherige Konsultation der Mitgliedstaaten
und der Sozialpartner, und zwar im Rahmen der Beratenden Ausschüsse, der Ad-hoc-Konsultationen oder auch im Rahmen des sozialen Dialogs. Im Zusammenhang mit
dem sozialen Dialog betont die Kommission den positiven Beitrag der Sozialpartner
bei der Entwicklung der sozialen Dimension durch die Annahme zahlreicher
gemeinsamer Stellungnahmen und Erklärungen1.
5. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch die wichtige Rolle des
Europäischen Parlaments sowie des Wirtschafts- und Sozialausschusses. Das
Europäische Parlament hat mehrfach die grundlegende Bedeutung der sozialen
Dimension für die Verwirklichung des Binnenmarktes betont; und so stimmt die
Kommission mit dem Parlament ungeachtet der von diesem geäußerten Kritik an
einigen spezifischen Aspekten der vorgelegten Vorschläge darin überein, daß "das
Europa der Gemeinschaften heute zwei neue Bezugsrahmen für eine künftige
rechtliche Ergänzung unseres Modells (eines sozialen Europas) bietet: die
Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer und das
angekündigte Statut des Gemeinschaftsbürgers, das zusammen mit der Politischen
Union und parallel zu den Reformen der Wirtschafts- und Währungsunion verkündet
werden soll"2. Hervorzuheben ist, daß die Stellungnahmen des Wirtschafts- und
Sozialausschusses, der insbesondere bei der Ausarbeitung der Charta eine überaus
konstruktive Rolle gespielt hat, positiv zu der schrittweisen und kohärenten
Verwirklichung der Sozialpolitik beitragen.
6. In Ziffer 29 der Charta wird die Kommission aufgefordert, einen jährlichen Bericht
über die Durchführung der Charta zu erstellen. Bisher wurde dieser Bericht, der mit
dem vorhergehenden Bericht über die soziale Entwicklung in der Gemeinschaft (Art.
122 EG-Vertrag) zusammengefaßt wurde, dreimal erarbeitet. Gemäß Artikel 7 des
Abkommens über die Sozialpolitik erstellt die Kommission jährlich einen Bericht über
den Stand der Verwirklichung der in Artikel 1 genannten Ziele sowie über die
I Gemeinsame Stellungnahmen zu folgenden Themen: Schaffung eines europäischen Raums für
berufliche und räumliche Mobilität und die Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Aibeitsmarktes
in Europa (13.2.1990); allgemeine Ausbildung, Erstausbildung, berufliche Bildung und
Erwachsenenbildung (19.6.1990); neue Technologien, Arbeitsorganisation und Anpassungsfähigkeit
des Arbeitsmarktes (10.1.1991); Übergang von der Schule zum Erwachsenen- und Erwerbsleben
(5.4.1991); Modalitäten für einen möglichst effektiven Zugang zur Ausbildung (20.12.1991);
berufliche Prüfungsnachweise und deren Zertifizierung (13.10.1992); Aktionen und künftige Rolle
der Gemeinschaft in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung unter Berücksichtigung der
Rolle der Sozialpartner (28.7.1993), Frauen und Berufsbildung (3.12.1993).
Abkommen über die Rolle der Sozialpartner vom 31.10.1991.
Eine neue Strategie der Zusammenarbeit für Wachstum und Beschäftigung (3.7.1992). Gemeinsame
Erklärung zur Zukunft des sozialen Dialogs (3.7.1992); Empfehlung

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