DIE EUROPÄISCHE UNION UND DIE DROGENBEKÄMPFUNG ¡t dem Begriff „Drogen" verbindet sich heute in Europa vielfach die Vorstellung von Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung, Kriminalität und Aids. Drogenhandel und -mißbrauch sind ein Problem, das auf allen Ebenen (von der lokalen bis zur globalen) auftritt und die Europäerinnen und Europäer — Jugendliche, Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter, Ärzte, Polizeibeamte, Richter oder führende Politiker - beschäftigt und beunruhigt. In diesem sensiblen Bereich, der mit vielen weiteren zusammenhängt, sind in erster Linie die lokalen, regionalen und nationalen Behörden gefordert. Gleichwohl kann auch die Europäische Union (EU) auf diesem Gebiet tätig werden: Die Existenz des großen Binnenraums ohne Grenzen, den sie zu sichern und auszubauen hat, zwingt sie dazu, die Vielfalt der einzelstaatlichen Lösungsansätze gebietet es. Die EU muß den Austausch ermöglichen, bewährte Praktiken verbreiten und auf diese Weise Einzelinitiativen unterstützen. Der Vertrag über die Europäische Union, auch Maastrichter Vertrag genannt, überträgt ihr die dazu erforderlichen Befugnisse. Bereits seit Ende der 80er Jahre führt die EU innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs Maßnahmen zur Drogenbekämpfung durch und koordiniert außerdem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Sie hat ihre Anstrengungen in den vergangenen Jahren verstärkt und dürfte sie in Zukunft weiter intensivieren.