Ständige Konferenz zum Thema Gesundheit und Sicherheit im Atomzeitalter
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Kommission der Europäischen Gemeinschaften Strahlenschutz 49 Ständige Konferenz zum Thema Gesundheit und Sicherheit im Atomzeitalter Zweite Tagung: Information der Öffentlichkeit über Verbesserungen in der Notfallplanung und der Beherrschung nuklearer Störfälle Sitzungsberichte einer Konferenz, veranstaltet in Brüssel am 5./6. Dezember 1989 Kommission der Europäischen Gemeinschaften Strahlenschutz — 48 Ständige Konferenz zum Thema Gesundheit und Sicherheit im Atomzeitalter Zweite Tagung: Information der Öffentlichkeit über Verbesserungen in der Notfallplanung und der Beherrschung nuklearer Störfälle Sitzungsberichte einer Konferenz, veranstaltet in Brüssel am 576. Dezember 1989 Organisiert und herausgegeben von: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Generaldirektion Umwelt, Nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz Direktion Strahlenschutz Rue de la Loi 200 B-1049 Brüssel Generaldirektion Umwelt, Nukleare Sicherheit und Katastrophl 1990 r\N^f3^5^TS Veröffentlicht durch KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Generaldirektion Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation L-2920 Luxemburg HINWEIS Weder die Kommission der Europäischen Gemeinschaften noch Personen, die im Namen dieser Kommission handeln, sind für die etwaige Verwendung der nach­stehenden Informationen verantwortlich.

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Langue Deutsch
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Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Strahlenschutz 49
Ständige Konferenz
zum Thema Gesundheit und Sicherheit im Atomzeitalter
Zweite Tagung:
Information der Öffentlichkeit über Verbesserungen
in der Notfallplanung und der Beherrschung nuklearer Störfälle
Sitzungsberichte einer Konferenz,
veranstaltet in Brüssel am 5./6. Dezember 1989 Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Strahlenschutz — 48
Ständige Konferenz
zum Thema Gesundheit und Sicherheit im Atomzeitalter
Zweite Tagung:
Information der Öffentlichkeit über Verbesserungen
in der Notfallplanung und der Beherrschung nuklearer Störfälle
Sitzungsberichte einer Konferenz,
veranstaltet in Brüssel am 576. Dezember 1989
Organisiert und herausgegeben von:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generaldirektion Umwelt, Nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz
Direktion Strahlenschutz
Rue de la Loi 200
B-1049 Brüssel
Generaldirektion
Umwelt, Nukleare Sicherheit und Katastrophl
1990
r\N^f3^5^TS Veröffentlicht durch
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Generaldirektion
Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation
L-2920 Luxemburg
HINWEIS
Weder die Kommission der Europäischen Gemeinschaften noch Personen, die im
Namen dieser Kommission handeln, sind für die etwaige Verwendung der nach­
stehenden Informationen verantwortlich.
Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in folgenden Sprachen:
EN ISBN 92-826-1335-6
FRN 92-826-1509-X
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1990
ISBN 92-826-1508-1 Katalognummer: CD-NA-12682-DE-C
© EGKS-EWG-EAG, Brüssel • Luxemburg, 1990
Printed in Belgium VORWORT
Seit meinem Arbeltsantritt als Kommissar für Umwelt, nukleare Sicherheit
und Katastrophenschutz habe Ich versucht, verschiedene
Zukunftsperspektiven aufzuzeigen und einige der Aufgaben zu
verdeutlichen, die uns in diesen drei immer enger miteinander
verflochtenen Bereichen erwarten.
Die Anordnungsbefugnisse der Kommission im Bereich der nuklearen
Sicherheit ergeben sich unmittelbar aus Kapitel III des EURATOM-Vertrags
aus dem Jahre 1957. Zu dem damaligen Zeltpunkt waren die radioaktiven
Niederschläge aus den Kernwaffen-Tests In der Atmosphäre Gegenstand
großer öffentlicher Besorgnis.
Seitdem hat sich die NuklearIndustrle so rasch entwickelt, daß Im Jahre
1989 mehr als ein Drittel der verbrauchten Elektrizität In der
Gemeinschaft nuklearen Ursprungs sein wird. Die verschiedenen Anlagen
und die vielseitigen Anwendungen der Kernenergie haben sich unaufhaltsam
weiter entwickelt und sind heute die wichtigsten Ursachen einer
nuklearen Gefährdung.
•III Die Unfälle der achtziger Jahre haben das Problem der nuklearen
Sicherheit In aller Schärfe verdeutlicht. Ende des Jahres 1988 waren
weltweit Insgesamt 429 Kernkraftwerke In Betrieb, davon 137 auf dem
Gebiet der Gemeinschaft. Der Unfall von Tschernobyl war mit Abstand der
schwerste Unfall, der die Kernindustrie getroffen hat, und er hat
verdeutlicht, daß Im Hinblick auf eine potentielle Strahlenexposition
die gesamte Bevölkerung der Gemeinschaft In der Nähe eines
Kernkraftwerks lebt - obwohl Tschernobyl In diesem Fall etwa 1 000 km
von dem nächstgelegensten Punkt der Gemeinschaft entfernt war.
Der Schutz der Gesundheit und der Umwelt nimmt heute In den Augen
unserer Bürger eine Vorrangstellung ein. Eine besondere Sorge gilt den
nuklearen Risiken, und dies berührt natürlich die Perspektiven der
Industrle.
Das Aktionsprogramm der Kommission im Bereich der nuklearen Sicherheit
wurde zuletzt Im Jahre 1986*nach dem Unfall von Tschernobyl
aktualisiert. Eine Bilanz der Im Rahmen dieses Programms durchgeführten
oder begonnenen Aktionen war Gegenstand des Berichts, der im vergangenen
April Parlament und Rat (1) vorgelegt wurde.
Ich möchte heute nur drei aktuelle Bereiche ansprechen, die meiner
Ansicht nach für die Gemeinschaftspolitik Im Bereich der nuklearen
Sicherheit von besonderer Bedeutung sind.
Der erste Bereich betrifft die Information der Öffentlichkeit über die
nukleare Sicherheit. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, daß der
Ministerrat am 27. November 1989 auf Vorschlag der Kommission eine
Richtlinie über die Unterrichtung der Bevölkerung über die bei einer
radiologischen Notstandssituation geltenden Verhaltensmaßregeln und zu
ergreifenden Gesundheitsschutzmaßnahmen verabschiedet hat; Herr
Generaldirektor BRINKHORST hat diese Richtlinie <2> bereits bei der
Eröffnung dieser Sitzung erwähnt.
(1) K0M(89) 203 endgültig
(2) ABI. Nr. L 357/31 vom 07.12.1989
IV. Ich werde mich daher auf eine einzige Anmerkung beschränken:
diese Initiative entspricht voll und ganz den Bemühungen um eine aktive
Informationspolitik Im Umweltbereich. Nach Ansicht der Kommission muß
die Bevölkerung über sämtliche größeren Gefährdungen unterrichtet
werden, wobei folgende drei Grundsätze gelten sollen:
- freier Zugang zu den Informationen, daß heißt Anerkennung eines
Rechts auf Information; dieses Thema ist auch Gegenstand eines
Vorschlags für eine spezielle Richtlinie der Kommission;
- eine Unterrichtung präventiver Art, daß heißt ständige,
schwerpunktmäßige Unterrichtung über die zu ergreifenden
Notfallmaßnahmen und den Selbstschutz im Falle eines nuklearen
Unfalls;
- schließlich, und dies ist ein Beitrag der EURATOM-RIchtIinle vom
27. November 1989, eine unverzügliche Unterrichtung im Falle eines
Unfalls.
Ein zweiter aktueller Bereich ist die Verbrinaung radkioaktiver Abfälle.
Die Kommission hat am 21. November 1989 einen Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates angenommen, nach dem für die Verbringung von
radioaktiven Abfällen Innerhalb der Gemeinschaft sowie bei Einfuhr in
bzw. Ausfuhr aus der Gemeinschaft ein System der vorherigen Genehmigung,
der Notifizierung und der Überwachung erforderlich ist C). Ziel
dieses Vorschlags ist eine Verstärkung der administrativen Überwachung
der Verbringung von radioaktiven Abfällen, die Im Zusammenhang mit den
Ereignissen, die von dem Untersuchungsausschuß des Europäischen
Parlaments über die Behandlung und den Transport von Nuklearmaterial im
Jahre 1988 überprüft wurden, als unzureichend beurteilt wurde.
(1) K0M(89) 559
V-Der angenommene Vorschlag einer Richtlinie schließt In die Aktivitäten,
für die gemäß der Richtlinie des Rates über die Strahlenschutz-
Grundnormen eine vorherige Genehmigung durch die verantwortlichen
Stellen der Mitgliedstaaten erforderlich ist, auch die Verbringung
radioaktiver Abfälle ein. Das für die Durchführung dieser Regelung
geltende Verfahren orientiert sich an der Richtlinie des Rates vom
6. Dezember 1984 über die Überwachung und Kontrolle der
grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle in der
Gemeinschaft. Es enthält außerdem verschiedene Elemente der von der
Kommission Im Namen der Gemeinschaft unterzeichneten Baseler Konvention
über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Sonderabfällen
und ihrer Beseitigung vom 22. März 1989.
Darüber hinaus arbeitet die Kommission gemeinsam mit der Internationalen
Atomenergie-Organisation an einem Entwurf für Verfahrensvorschriften für
die Internationale Verbringung radioaktiver Abfälle, der Im Herbst 1990
auf der Generalversammlung der IAE0 vorgelegt werden soll.
Der dritte Bereich, über den die Kommission bereits bei der ersten
Sitzung der Ständigen Konferenz ihre Besorgnis geäußert hat, betrifft
die gemeinschaftlichen lnspektionen Im Bereich des Strahlenschutzes.
Artikel 35 des EURATOM-Vertrags erteilt der Kommission nämlich
ausrückllch das Recht, die Einrichtungen zur Überwachung der
Radioaktivität sowie zur Überwachung der Einhaltung der Grundnormen zu
überprüfen.
Während der sechziger Jahre hat die Kommission regelmäßig von diesem
Recht Gebrauch gemacht; angesichts des damaligen Gehalts an
Radioaktivität in der Umwelt beschloß sie Jedoch dann, diese Überwachung
ausschließlich der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten zu
überlassen. Wenn die Umstände dies Jedoch erforderten, beauftragte die
Kommission eine Gruppe von Beamten mit der Durchführung spezieller
Untersuchungen. Die letzte Untersuchung dieser Art wurde anläßlich der
Ereignisse im Zusammenhang mit dem deutschen Transportunternehmen
Transnuklear und dem belgischen Kernkraftzentrum Mol durchgeführt.
VI-Vom Europäischen Parlament wurde mehrfach die Wahrnehmung des
unumschränkten Überwachungsrechts im Bereich des

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