Der vom Europäischen Konvent ausgearbeitete Entwurf einer Verfassung für Europa
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Der vom Europäischen Konvent ausgearbeitete Entwurf einer Verfassung für EuropaEineDarstellungfür die BürgerEUROPÄISCHE UNION1Der Entwurf des Vertrags über eine Verfassung für Europa ( ), der vom Konvent aus-gearbeitet und dem Europäischen Rat von Thessaloniki am 20. Juni 2003 vorgelegt wurde,ist in folgende vier Teile untergliedert: Verfassungsarchitektur der Europäischen Union,Einbeziehung der Grundrechte-Charta der Union, Politikbereiche und Arbeitsweise derUnion sowie allgemeine und Schlussbestimmungen.Mit dieser Darstellung für die Bürger soll erläutert werden, inwieweit der vom EuropäischenKonvent ausgearbeitete Verfassungsentwurf die Forderungen erfüllt, die in der von denStaats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rats vom 15. Dezember2001 in Laeken angenommenen Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union zumAusdruck gebracht wurden: nämlich den Weg zu einer Verfassung zu ebnen, um denErwartungen der europäischen Bürger zu entsprechen, und die Europäische Uniondemokratischer, transparenter und effizienter zu gestalten.Wenn Sie das Neueste über die Diskussion zur Zukunft der Europäischen Union erfahrenwollen, dann suchen Sie die Futurum-Website auf:http://europa.eu.int/futurum1( ) Der vollständige Text des Verfassungsentwurfs ist unter der folgenden Website einzusehen: http://europa.eu.int/futurumZahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.

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Extrait

Der vom
Europäischen Konvent
ausgearbeitete Entwurf einer
Verfassung für Europa
Eine
Darstellung
für die Bürger
EUROPÄISCHE UNION1Der Entwurf des Vertrags über eine Verfassung für Europa ( ), der vom Konvent aus-
gearbeitet und dem Europäischen Rat von Thessaloniki am 20. Juni 2003 vorgelegt wurde,
ist in folgende vier Teile untergliedert: Verfassungsarchitektur der Europäischen Union,
Einbeziehung der Grundrechte-Charta der Union, Politikbereiche und Arbeitsweise der
Union sowie allgemeine und Schlussbestimmungen.
Mit dieser Darstellung für die Bürger soll erläutert werden, inwieweit der vom Europäischen
Konvent ausgearbeitete Verfassungsentwurf die Forderungen erfüllt, die in der von den
Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rats vom 15. Dezember
2001 in Laeken angenommenen Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union zum
Ausdruck gebracht wurden: nämlich den Weg zu einer Verfassung zu ebnen, um den
Erwartungen der europäischen Bürger zu entsprechen, und die Europäische Union
demokratischer, transparenter und effizienter zu gestalten.
Wenn Sie das Neueste über die Diskussion zur Zukunft der Europäischen Union erfahren
wollen, dann suchen Sie die Futurum-Website auf:
http://europa.eu.int/futurum
1( )
Der vollständige Text des Verfassungsentwurfs ist unter der folgenden Website einzusehen:
http://europa.eu.int/futurum
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet,
Server Europa (http://europa.eu.int).
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2004.
ISBN: 92-894-6441-0
© Europäische Gemeinschaften, 2004
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Germany
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIERDer vom
Europäischen Konvent
ausgearbeitete Entwurf einer
*Verfassung für Europa ( )
Eine Darstellung
für die Bürger
(*) Dieser Text dient lediglich zur Information
und ist für die EU-Organe nicht bindend.
Er beruht auf dem Verfassungsentwurf,
EUROPÄISCHE UNION der dem Europäischen Rat von
Thessaloniki am 20.Juni 2003 vorgelegt wurde.Inhaltsverzeichnis
1. Entstehung und Werdegang des Verfassungsentwurfs 3
2. Aufbau des Verfassungsentwurfs 6
3. Eine Verfassung für die europäischen Bürger 7
3.1 Die Werte und Ziele der Union 7
3.2 Unionsbürgerschaft und Grundrechte 8
3.2.1 Unionsbürgerschaft 8
3.2.2 Die Grundrechte 9
3.3 Wer macht was in der Union? Eine Abgrenzung der Zuständigkeiten 10
3.4 Garant der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Zuständigkeiten:
der Grundsatz der Subsidiarität 11
3.5 Eine legitime und demokratische Union 11
3.6 Zugehörigkeit zur Union 12
4. Die Organe im Dienst des europäischen Projekts 13
4.1 Der institutionelle Rahmen der Union 13
4.1.1 Europäisches Parlament 13
4.1.2 Europäischer Rat 14
4.1.3 Ministerrat 14
4.1.4 Europäische Kommission 15
4.1.5 Der Außenminister 16
4.1.6 Gerichtshof 17
4.1.7 Europäische Zentralbank (EZB) 17
4.1.8 Rechnungshof 18
4.1.9 Ausschuss der Regionen 18
4.1.10 Wirtschafts- und Sozialausschuss 18
5. Die Handlungsmechanismen der Union 19
5.1 Vereinfachung der Instrumente 19
5.2 Gesetzgebungsverfahren 19
5.3 Die Finanzen der Union 21
6. Das außenpolitische Handeln der Union 22
7. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 24
8. Die übrigen Politikbereiche der Union: Der Beitrag der Verfassung 26
9. Inkrafttreten und Überarbeitung der Verfassung 27
10. Weiterentwicklung nach dem Konvent 281. Entstehung und Werdegang
des Verfassungsentwurfs
Die letzten fünfzehn Jahre der Geschichte der Europäischen Union waren Regelmäßige Revision
gekennzeichnet von einer Reihe von Revisionen der europäischen Verträge. der Verträge
Diese Überarbeitungen wurden alle von einer Regierungskonferenz vorbereitet,
bei der die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten mehrere Monate lang
zusammenkamen. Die Kommission war ebenfalls an den Arbeiten der
Regierungskonferenz beteiligt und das Europäische Parlament ist hinzugezogen
worden.
Durch die Einheitliche Europäische Akte, die im Februar 1986 unterzeichnet
wurde, eröffnete sich für die Union die Möglichkeit, den Binnenmarkt aufzubauen
und auf ihrem Gebiet die Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und
Kapitalverkehrs zu begründen, zum Nutzen der europäischen Unternehmen
und Bürger.
Der Vertrag von Maastricht, der sechs Jahre später unterzeichnet wurde,
versetzte die Union in die Lage, Fortschritte auf mehreren Gebieten zu erreichen:
Einführung einer einheitlichen Währung, eine Gemeinsame Außenpolitik, eine
Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.
Nach dem Vertrag von Maastricht ist jedoch die Vertiefung der europäischen Notwendigkeit einer
politischen Union etwas ins Stocken geraten. Die beiden Regierungs- institutionellen Reform
konferenzen, die zur Unterzeichnung der Verträge von Amsterdam im Jahr im Dienst der
1997 und von Nizza im Jahre 2001 führten, haben zwar noch einige Erfolge erweiterten Union
ermöglicht; der politische Wille ist jedoch schwächer geworden und zahlreiche
institutionelle Probleme, die doch am Vorabend der Erweiterung der Union von
grundlegender Bedeutung waren, sind nicht gelöst worden (wie lässt sich das
ordnungsgemäße Funktionieren einer Union mit fünfundzwanzig oder mehr
Mitgliedstaaten gewährleisten, wie kann man die Legitimität der Institutionen
garantieren, die die Staaten und die Völker Europas repräsentieren?).
Als im Dezember 2000 die Staats- und Regierungschefs der fünfzehn Der Impuls des
Mitgliedstaaten bei ihrer Zusammenkunft in Nizza sich auf eine Revision der Europäischen Rates
Verträge einigten, hielten sie es für unabdingbar, die institutionelle Reform von Nizza
voranzutreiben, deren Ausgestaltung im Vertrag von Nizza von vielen Seiten als
zu zaghaft angesehen wurde. Auf diese Weise hat der Europäische Rat eine
umfassendere und tiefer greifende Debatte über die Zukunft der Union
eingeleitet, die eine erneute Überarbeitung der Verträge zum Ziel hat.
Ein Jahr nach dem Gipfel von Nizza hat der Europäische Rat in Laeken am 15. Erklärung von Laeken
Dezember 2001 die Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union angenommen,
mit der sich die Union verpflichtet, demokratischer, transparenter und effizienter
zu werden und den Weg zu einer Verfassung zu öffnen, um den Erwartungen der
europäischen Bürger zu entsprechen.
Der Verfassungsentwurf | 3Die Arbeit im Konvent: An dem bisher benutzten Verfahren zur Vertragsrevision ist oft Kritik geübt
ein neues, offeneres und worden. Das Europäische Aufbauwerk geht alle Bürger etwas an. Es darf nicht
transparenteres Verfahren mehr sein, dass die wesentlichen Etappen der Entwicklung auf Regierungs-
der Vertragsrevision konferenzen hinter verschlossenen Türen und einzig und allein von den Regie-
rungen der Mitgliedstaaten beschlossen werden. Daher hat der Europäische Rat,
um eine möglichst transparente und umfassende Vorbereitung der nächsten
Regierungskonferenz zu gewährleisten, entschieden, einen Konvent einzu-
berufen, in dem die Hauptakteure der Debatte vertreten wären: Vertreter der
Regierungen der fünfzehn Mitgliedstaaten und der dreizehn Kandidatenländer,
Vertreter ihrer nationalen Parlamente, Vertreter des Europäischen Parlaments
und der Europäischen Kommission sowie dreizehn Beobachter aus dem
Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und auch
Vertreter der europäischen Sozialpartner und der Europäische Bürgerbeauftragte.
Mit Hilfe dieses auf den Konvent gegründeten Verfahrens war es zum ersten Mal
möglich, dass sämtliche europäischen und nationalen Standpunkte in einer
umfassenden, offenen und transparenten Debatte vertreten wurden.
Mandat des Konvents: Das Mandat der 105 Mitglieder des Konvents und ihrer Vertreter – unter dem
eine Antwort Vorsitz von V. Giscard d’Estaing – ist vom Europäischen Rat von Laeken
auf Fragen festgelegt worden. Es besteht darin, die wesentlichen Probleme zu untersuchen,
zur Zukunft die die zukünftige Entwicklung der Union aufwirft, und Lösungen zu finden, die
Europas zu finden in einem Dokument vorgelegt werden sollen, das als Ausgangspunkt für die
Verhandlungen der Regierungskonferenz dienen wird. Diese trifft dann, wie dies
der Vertrag über die Europäische Union vorschreibt, die endgültigen Ent-
scheidungen. Eine Reihe von Fragen waren bereits vom Europäischen Rat von
Laeken gestellt worden: wie kann man eine sinnvollere Verteilung der Zuständig-
keiten der Union gewährleisten, wie lassen sich die Instrumente vereinfachen,
die die Union zum Handeln benötigt, wie kann man ein Mehr an Demokratie

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