Die Archive in der Europäischen Union
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Die Archive in der Europäischen Union Bericht der Sachverständigengruppe über Fragen der Koordinierung im Archivwesen EUROPÄISCHE KOMMISSION Generalsekretariat Die Archive in der Europäischen Union Bericht der Sachverständigengruppe über Fragen der Koordinierung im Archivwesen EUROPÄISCHE KOMMISSION Generalsekretariat Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1994 ISBN 92­826­8231­5 © EGKS­EG­EAG, Brüssel · Luxemburg, 1994 Die Texte in dieser Veröffentlichung können vollständig oder auszugsweise mit Quellenangabe nachgedruckt werden. Printed ¡π Italy VORWORT Der nachstehend veröffentlichte Bericht über die europäischen Archive wurde auf­grund einer gemeinsamen Entschließung erstellt, die der Rat der Europäischen Ge­meinschaften und die im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen am 7 4. No­vember 7997 angenommen haben ('). Damit findet er seinen formellen Ursprung in einem Akt, der chronologisch genau in der Mitte zwischen zwei wichtigen Ereignissen liegt—dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 7 989 und dem Inkrafttreten des Vertrages über die Europaische Union (auch Vertrag von Maastricht genannt) am 7. November 1993. Diese rein zufällig erscheinende Übereinstimmung der Daten ist in Wahrheitvon tieferer Bedeutung und mit einem großen Symbolcharakter behaftet.

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Die Archive in der
Europäischen Union
Bericht der Sachverständigengruppe
über Fragen der Koordinierung
im Archivwesen
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generalsekretariat Die Archive in der
Europäischen Union
Bericht der Sachverständigengruppe
über Fragen der Koordinierung
im Archivwesen
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generalsekretariat Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1994
ISBN 92­826­8231­5
© EGKS­EG­EAG, Brüssel · Luxemburg, 1994
Die Texte in dieser Veröffentlichung können vollständig oder auszugsweise mit Quellenangabe
nachgedruckt werden.
Printed ¡π Italy VORWORT
Der nachstehend veröffentlichte Bericht über die europäischen Archive wurde auf­
grund einer gemeinsamen Entschließung erstellt, die der Rat der Europäischen Ge­
meinschaften und die im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen am 7 4. No­
vember 7997 angenommen haben ('). Damit findet er seinen formellen Ursprung in
einem Akt, der chronologisch genau in der Mitte zwischen zwei wichtigen Ereignissen
liegt—dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 7 989 und dem Inkrafttreten des
Vertrages über die Europaische Union (auch Vertrag von Maastricht genannt) am
7. November 1993. Diese rein zufällig erscheinende Übereinstimmung der Daten ist
in Wahrheitvon tieferer Bedeutung und mit einem großen Symbolcharakter behaftet.
Der Fall der Berliner Mauer markierte das Ende der totalitären Regime, die auch
nach dem Zusammenbruch der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Westen
aufgekommenen Diktaturen weiterhin ihren beherrschenden Einfluß auf Mittel-
und Osteuropa ausübten. Er läutete zugleich den Untergang der Ideologien
ein, die den europäischen Kontinent — von einigen Ausnahmen abgesehen —
das ganze Jahrhundert über beherrschten.
Der Vertrag über die Europäische Union verweist gleichermaßen auf die historische
Bedeutung der Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents sowie auf die
Notwendigkeif, feste Grundlagen für die Gestalt des künftigen Europas zu schaffen,
indem der Prozeß der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas
entschieden vorangetrieben wird und die Grundsätze der Freiheit und Demokratie
durchgesetzt werden.
Die zeitlich also genau zwischen diesen beiden Ereignissen angenommene Ent­
schließung unterstreicht die doppelte Funktion der vorhandenen Archive im künftigen
Europa: Zum einen dienen sie als unverzichtbare Quelle für die europäische Ge­
schichtsschreibung und für die Geschichtsschreibung jeder einzelnen Nation, zum
anderen können sie durch einen freieren Zugang, der sowohl den Wissenschaftlern
als auch den einfachen Bürgern dient, einen nützlichen Beitrag zur Demokratie lei­
sten.
Eingedenk dieser doppelten Funktion sollen mit der Entschließung besser strukturier­
te und konsequentere Formen der Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den
Archivdiensten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie diesen
Diensten und den Organen der EU gefunden werden. Wie in einem der Kapitel des
vorliegenden Berichts dargelegt, soll das durch die Entschließung vom 7 4. November
Ί99Ί angestrebte Vorhaben im Bereich des Archivwesens über die geographischen
Grenzen der Europäischen Union hinausgehen und sich nach deren Vorbild auf den
gesamten europäischen Kontinent erstrecken.
I1) Der vollständige Wortlaut der Entschließung ist am Anfang der Einführung zu diesem Bericht
abgedruckt. Die künftige Praxis des Archivwesens, die der vorliegende Bericht konkret zu gestalten
versucht, soll einem der Ziele des Vertrages über die Europäische Union entsprechen:
die Begründung einer gemeinsamen Unionsbürgerschaft für die Bürger ihrer Mit­
gliedstaaten. Im Artikel G 37 heißt es dazu: „Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag
zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und
regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen
Erbes."
Indem sie die Untersuchung der europäischen Archive in Angriff nimmt und sich vor
allem an die EU-Staaten wendet, fordert die Entschließung vom 7 4. November 7 99 7
die europäischen Länder auf, ihre Geschichte gemeinsam zu erforschen und darin
jenseits und unbeschadet ihrer Unterschiede die Quelle einer tiefverwurzelten, auf
freiheitlichen und demokratischen Werten gegründeten Identität zu finden.
Das vorliegende Dokument wurde von den nationalen Verantwortlichen und
Sachverständigen der Archive der Mitgliedstaaten in enger Verbindung mit der Euro­
päischen Kommission erarbeitet. Andere Gemeinschaftsinstitutionen sowie das
päische Hochschulinstitut von Florenz wirkten ebenfalls daran mit. Der Bericht soll
einzig und allein einen nützlichen Beitrag zur Gestaltung eines freien und endlich
durch seine Geschichte und durch gemeinsame demokratische Werte geeinten
Europas leisten.
IV Inhaltsverzeichnis
Seite
Einführung VII
1 Entschließung vom 14. November 1991 VI
2 Das Jahrzehnt 1983—1993: Ereignisse und Vorbereitungsarbeiten IX
3 Thematische Gliederung in zehn Punkten X
4 Aufbau des Berichts X
5 Kurzbeschreibung der Teile und Kapitel
6 Wichtigste Schlußfolgerungen XV
7 Eröffnung des Untersuchungsfeldes der europäischen Archive XX
Teil 1
Gegenwärtige Organisation des Archivwesens
in den Mitgliedstaaten
Teil 2
Fragen der Koordinierung und Zusammenarbeit 13
Kapitel 1 — Bewertung und Aussonderung5
Kapitel 2 — Materielle Konservierung des Archivgutes9
Kapitel 3 — Praktische Bedingungen des Zugangs zu den Archiven 28
Kapitel 4 — Einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Zugang
zu den Archiven 36
Kapitel 5 — Verwaltung und Aufbewahrung elektronischer Datenträger 50
Kapitel 6 — Informationsaustausch und Datenverbundsysteme
im Archivwesen der Mitgliedstaaten 59
Kapitel 7 — Ausbildung der Archivare und Anerkennung der Diplome 6
Kapitel 8 — Privatarchive 76
Kapitel 9 — Die Archive der Gemeinschaft 83
Kapitel 10 — Die Gemeinschaft und die Archive in Europa8
V Seite
Anhänge 91
Anhang 1 — Gesetze und Rechtsvorschriften über die Archive und den
Zugang zu den Archiven3
Anhang 2 — Beratende Ausschüsse im Archivwesen 97 g 3 — Aufsicht über die Bewertung und Aussonderung durch
die staatlichen Archive9
Anhang 4 — Auszug aus dem deutschen Strafgesetzbuch
(§ 203 über die Verletzung von Privatgeheimnissen) 10
Anhang 5 — Gesetze zum Datenschutz 10g 6 — Fernzugriff auf Archivinformationen in den staatlichen
spanischen Archiven5
Anhang 7 — Liste der am Projekt „Archivwesen" Beteiligten 107 g 8 — Liste der Abkürzungen 112
VI EINFUHRUNG
1 ENTSCHLIESSUNG VOM 14. NOVEMBER 1991
Am 14. November 1991 nahmen der Rat und die im Rat vereinigten Minister für das
Bildungswesen folgende gemeinsame Entschließung (2) an, in der die Kommission
aufgefordert wird,
— eine Gruppe von auf Vorschlag der Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen
einzusetzen, die prüfen soll, inwieweit eine stärkere Koordinierung der Archivpo­
litik und der Archivpraktiken innerhalb der Gemeinschaft wünschenswert ¡st,
— dem Rat bis Ende 1992 einen Bericht über den Stand der Arbeiten der Gruppe zu
übermitteln.
Nachdem die zuständigen Dienststellen der Kommission dem Rat am 23. November
1992 (3) einen Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten vorgelegt hatten, wur­
de der Arbeitsgruppe in Anbetracht der Komplexität des zu bearbeitenden Themas
eine zusätzliche Frist von sechs Monaten für die Beendigung ihrer Aufgabe einge­
räumt.
Der vorliegende Bericht stellt das Ergebnis der Arbeiten der Gruppe von nationalen
Sachverständigen dar, die die Kommission gemäß der vorgenannten Entschließung
vom 14. November 1991 eingesetzt hatte. Da in dieser Entschließung auf die enge
Verbindung der Archive der Mitgliedstaaten mit denen der Gemeinschaft hingewie­
sen worden war, hielt die Kommission es für angebracht, in diese Gruppe auch Vertre-
(2) Nachstehend der volle Wortlaut der Entschließung, die im Amtsblatt der Europäischen Ge­
meinschaften C 314 vom 5. Dezember 1 991 veröffentlicht wurde:
Der Rat und die im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen — in Anbetracht der doppelten Funk­
tion der Archive als Grundlage für Entscheidungsprozesse im öffentlichen Sektor einerseits und als un­
entbehrlicher Bestandteil des Kulturerbes einer Nation andererseits, in Anbetracht des immer engeren
Ineinandergreifens der öffentlichen Archive sowohl im Verhältnis zwischen den einzelnen Mitgliedstaa­
ten untereinander als auch im Verhältnis zwischen diesen und der Gemeinschaft sowie unter Berück­<

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