Nr. 37 > September 2001 [DE] RI Europäische Kommission Newsletter Generaldirektion Landwirtschaft ISSN 1560-1854 EU in der WTO: Ausfuhrkredite, Vorsorgeprinzip In der außerordentlichen Sitzung des Landwirtschafts • Festlegung der Rückzahlungsfrist auf weniger als 180 Tage für ausschusses der WTO am 24. Juli 2001 in Genf haben die die meisten Erzeugnisse, wie in dem Entwurf von Vorschriften Europäischen Gemeinschaften zwei weitere Beiträge1" zu ihrem der OECD (il zugunsten einer normalen Handelspraxis Gesamtvorschlag'2' für die multilateralen Agrarverhandlungen vorgesehen. vorgelegt. Im ersteren wird beschrieben, wie Ausfuhrkrediten • Die Entwicklungsländer kommen dabei nicht zu kurz. Denn die anderen Ausfuhrbeihilfen gleichgestellt werden könnten. EU berücksichtigt die besonderen, vom URAA anerkannten Der letztere dient der Klärung der Bedingungen, unter denen Bedürfhisse dieser Länder und bemüht sich gleichzeitig, ihre das Vorsorgeprinzip Anwendung finden kann, ohne dass es zu Verschuldung nicht weiter wachsen zu lassen. Sie schlägt für einem verdeckten Protektionismus führt und eine Lawine von diese Länder vor, die Rückzahlungsfrist bei Ausfuhren von Streitigkeiten in der WTO verursacht.