Euronorm 138-79 Spannstähle
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D.K.: 669.14.018.295.3 September 1979 EURONORM Spannstähle 138-79 INHALT 6 BESONDERE FESTLEGUNGEN FÜR LITZE 1 GELTUNGSBEREICH 2 ARTEN DES SPANNSTAHLS 7 BESONDEREN FÜR 3 ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN WARMGEWALZTE UND KALTGEFORMTE STÄBE AUS LEGIERTEN STÄHLEN 4 BESONDEREN FÜR KALTGEZOGENEN DRAHT ANHANG A — Zertifizierung 5 BESONDERE FESTLEGUNGEN FÜR VERGÜTETEN DRAHT ANHANG B — Prüfverfahren 1 GELTUNGSBEREICH 1.2 1.1 Diese EURONORM gilt für hochfeste Stähle, die für vorge­ Die Spannstahlarten und die entsprechenden Herstellungs­spannten Beton verwendet werden, und zwar nur für verfahren sind im Abschnitt 2 beschrieben. Abschnitt 3 Werkstoffe in dem vom Hersteller gelieferten Zustand. Die enthält die allgemeinen Festlegungen, während die beson­EURONORM gilt nicht für alle anderen Werkstoffe, die in deren Festlegungen für jede einzelne Spannstahlart in den Verbindung mit dem Stahl in einem Spannkörper verwen­ Abschnitten 4, 5, 6 und 7 dieser EURONORM angegeben det werden können. sind. 2 ARTEN DES SPANNSTAHLS schnell abgekühlt und anschließend einer geeigneten An­2.1 Kaltgezogener Draht laßbehandlung unterzogen wird. Die Oberfläche ist mit Kaltgezogener Draht wird in Form von Ringen aus warm­ einer dünnen Zunderschicht behaftet, der Draht kann glatt gewalztem und — zur Erzielung der Eignung zum Kaltzie­oder gerippt sein. hen — wärmebehandeltem Draht hergestellt. Die Oberflä­che muß glatt und darf mit Resten des zum Ziehen verwen­2.

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D.K.: 669.14.018.295.3 September 1979
EURONORM
Spannstähle
138-79
INHALT
6 BESONDERE FESTLEGUNGEN FÜR LITZE 1 GELTUNGSBEREICH
2 ARTEN DES SPANNSTAHLS
7 BESONDEREN FÜR
3 ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN WARMGEWALZTE UND KALTGEFORMTE
STÄBE AUS LEGIERTEN STÄHLEN
4 BESONDEREN FÜR
KALTGEZOGENEN DRAHT
ANHANG A — Zertifizierung
5 BESONDERE FESTLEGUNGEN FÜR
VERGÜTETEN DRAHT ANHANG B — Prüfverfahren
1 GELTUNGSBEREICH
1.2 1.1
Diese EURONORM gilt für hochfeste Stähle, die für vorge­ Die Spannstahlarten und die entsprechenden Herstellungs­
spannten Beton verwendet werden, und zwar nur für verfahren sind im Abschnitt 2 beschrieben. Abschnitt 3
Werkstoffe in dem vom Hersteller gelieferten Zustand. Die enthält die allgemeinen Festlegungen, während die beson­
EURONORM gilt nicht für alle anderen Werkstoffe, die in deren Festlegungen für jede einzelne Spannstahlart in den
Verbindung mit dem Stahl in einem Spannkörper verwen­ Abschnitten 4, 5, 6 und 7 dieser EURONORM angegeben
det werden können. sind.
2 ARTEN DES SPANNSTAHLS
schnell abgekühlt und anschließend einer geeigneten An­2.1 Kaltgezogener Draht
laßbehandlung unterzogen wird. Die Oberfläche ist mit
Kaltgezogener Draht wird in Form von Ringen aus warm­ einer dünnen Zunderschicht behaftet, der Draht kann glatt
gewalztem und — zur Erzielung der Eignung zum Kaltzie­ oder gerippt sein.
hen — wärmebehandeltem Draht hergestellt. Die Oberflä­
che muß glatt und darf mit Resten des zum Ziehen verwen­ 2.3 Litze
deten Schmiermittels behaftet sein.
Die Litze kann aus drei oder sieben kaltgezogenen Drähten
Durch nachfolgende mechanische Verfahren kann der bestehen. Die siebendrähtige Litze besteht aus einem gera­
Draht profiliert oder gewellt werden; eine abschließende den Kerndraht, um den in einer Lage sechs Drähte wendei­
Entspannungsbehandlung wird nach einem der folgenden förmig gewickelt sind. Alle sechs wendeiförmigen Drähte
Verfahren durchgeführt: müssen dieselbe Schlaglänge und Verwinderichtung haben.
a) Entspannen durch kurzfristige Wärmebehandlung bei
Die Litze erhält eine abschließende Entspannungsbehand­geeigneter Temperatur zur Verbesserung bestimmter
lung in derselben Weise wie kaltgezogener Draht, sie wird mechanischer Eigenschaften;
in Ringform aufgewickelt. Als kaltgezogen gilt eine Litze,
b) vergleichbare entspannende Wärmebehandlung, die bei
die durch eine Ziehdüse gezogen und vor dem Aufwickeln
einer plastischen Verformung, z. B. durch Dehnen in
zum Ring einer Entspannungsbehandlung unterzogen wird.
Längsrichtung, durchgeführt wird, um zusätzlich die
Relaxationseigenschaften zu verbessern.
2.4 Stäbe
Stäbe werden in geraden Längen durch Warmwalzen herge­2.2 Vergüteter Draht
stellt, sie können glatt oder gerippt sein. Behandelte Stäbe
Vergüteter Draht wird in Form von Ringen aus warm­ werden anschließend gereckt oder auf andere Art kalt
gewalztemt hergestellt, der auf hohe Temperaturen umgeformt, sie können zusätzlich eine Anlaßbehandlung
erwärmt, dann zur Erzielung eines martensitischen Gefüges zur Erzielung der geforderten Eigenschaften erhalten.
Bei allen zitierten mitgeltenden EURONORMEN ist jeweils die neueste Ausgabe maßgebend.
Alle Rechte der Reproduktion sind den Normenausschüssen der Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaften vorbehalten. Seite 2
3 ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN
3.1 Stahl 3.2.2.2 Maximale Standardabweichung
Der Stahl kann nach jedem beliebigen Verfahren hergestellt Für die statistische Darstellung der Werte (siehe Abschnitt
werden, jedoch sind bodenblasende n mit Luft 3.3.4.4 und Anhang A) ist eine maximale Standardabwei­
oder Luft­Sauerstoff­Gemischen ausgeschlossen. chung für die Zugfestigkeit und 0,1%­Dehngrenze oder
, für die Bruchkraft und 0,1%­Dehngrenzenkraft für jedes
Erzeugnis in den Abschnitten 4, 5, 6 und 7 festgelegt. Als Die chemische Zusammensetzung muß der Erzeugnisform
höchstzulässige Standardabweichung gilt für jedes Erzeug­und ­abmessung sowie der Zugfestigkeit entsprechen. Auf
nis der Höchstwert der Standardabweichung, der auf die Verlangen des Bestellers ist die Schmelzenanalyse des Stahls
gesamte Herstellung jedes einzelnen Erzeugnisses durch bekanntzugeben. Die e darf höchstens
einen Hersteller in einem genügend langen Zeitraum bei 0,040 % S und höchstens 0,040 % Ρ ergeben.
gleichbleibender Fertigungsart und ­technik bezogen ist.
3.2 Eigenschaften der Spannstähle Die festgelegten kennzeichnenden Werte in Verbindung mit
den maximalen Standardabweichungen bestimmen das
Die folgenden Eigenschaften sind für die Spannstähle kenn­ gewünschte Niveau und den Grad der Einheitlichkeit des
zeichnend und entsprechend den Angaben über die Prüfung betreffenden Eigenschaftsmerkmals.
in Abschnitt 3.3 nachzuweisen. Die spezifische Art der
Prüfung für jedes Erzeugnis ist in den entsprechenden Die festgelegten maximalen Standardabweichungen sind für
Abschnitten (4, 5, 6 oder 7) angegeben. folgende Anwendungsfälle bestimmt:
a) Prüfung durch den Hersteller zum Nachweis des Gra­
des der Einheitlichkeit der Erzeugung, 3.2.1 Geometrische Eigenschaften
b) Ablieferungsprüfungen bei nicht einer Fremdüberwa­
chung unterworfenen Werkstoffen zum Vergleich mit 3.2.1.1
der Standardabweichung der Probe nach Abschnitt
Die geometrischen Eigenschaften sind durch das Nennmaß 3.3.4.4.
und die Querschnittsart mit festgelegten zulässigen Abwei­
chungen bestimmt.
3.2.2.3 Bruchkraft
3.2.1.2 Als festgelegte Bruchkraft gilt der kennzeichnende Wert
entsprechend Abschnitt 3.2.2.1. Sofern sich dies als unzureichend oder ungeeignet erweist,
können die geometrischen Eigenschaften auch durch den
Falls gefordert, ist die Zugfestigkeit aus der Bruchkraft und Nennquerschnitt mit Festlegungen über die zulässigen
dem Ist­ oder Nennwert des Querschnitts je nach den Fest­Abweichungen sowie über die notwendigen Einzelheiten
legungen für die einzelnen Erzeugnisse zu ermitteln. zur Beschaffenheit der Drähte, Litze oder Stäbe bestimmt
werden (siehe Abschnitte 4, 5, 6 oder 7).
3.2.2.4 Dehngrenzenkraft
3.2.2 Mechanische Eigenschaften Als festgelegte Dehngrenzenkraft gilt der kennzeichnende
Wert für die 0,1%­Dehngrenzenkraft entsprechend Ab­
3.2.2.1 Kennzeichnender Wert schnitt 3.2.2.1.
Ih dieser EURONORM sind die festgelegten Werte wie In den entsprechenden Tabellen sind auch die kennzeich­
folgt definiert: nenden Werte für die 0,2%­Dehngrenzenkraft genannt.
— Entweder kennzeichnender Wert für die Bruchkraft Die 0,1%­Dehngrenzenkraft gilt als übergeordnete Anfor­
oder die 0jl%­Dehngrenzenkraft und die 0,2%­ derung, bei entsprechender Vorschrift in der Bestellung
Dehngrenzenkraft können jedoch die 0,2%­Dehngrenzenkräfte angegeben
werden. ' ­*­ oder kennzeichnender Wert für die Zugfestigkeit, die
0,1%­Dehngrenze und für die 0,2%­Dehngrenze.
Falls gefordert, ist die Dehngrenze aus der Kraft und dem
Für Spannstahl gilt als kennzeichnender Wert die untere Ist­ oder Nennwert des Querschnitts je nach den Festlegun­
gen für die einzelnen Erzeugnisse zu ermitteln. Grenze des einseitigen statistischen Toleranzintervalls, bei
der eine Wahrscheinlichkeit von 95 % besteht, daß minde­
stens 95 % der Werte diese untere Grenze erreichen oder 3.2.2.5 Dehnung
größer sind. Für die praktische Anwendung dieses Krite­
riums wird eine Normalverteilung der Werte unterstellt Die Dehnung unter Höchstkraft ist an einer dem Erzeugnis
. (siehe ISO 3207­1975). angemessenen Meßlänge zu ermitteln.
Bei der Prüfung durch den Hersteller kann diese Festlegung 3.2.2.6 Zähigkeit
als erfüllt angesehen werden, wenn nicht mehr als 5 % der
Prüfergebnisse jeder einheitlichen Erzeugungsmenge unter Bei Spannstahl ist das Vorhandensein ausreichender Zähig­
keit aus dem Faltversuch oder Hin­ und Herbiege­Versuch dem kennzeichnenden Wert hegen und kein Einzelergebnis
kleiner als 95 % dieses Wertes ist. und/oder der Einschnürung entsprechend den Festlegungen

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