Europäisches System zur Erfassung der Ursachen und Begleitumstände von Arbeitsunfällen in Europa
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ithUÅM der Ursachen und Begleitumstände von Arbeitsunfällen in Europa Europäische Kommission Europäisches System zur Erfassung der Ursachen und Begleitumstände von Arbeitsunfällen in Europa Beschäftigung Sc Soziales Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Europäische Kommission Generaldirektion Beschäftigung und Soziales Refereat EMPL/D.6 Manuskript abgeschlossen Juni 2000 Der Inhalt dieser Veröffentlichung spiegelt nicht unbedingt die Meinung oder Haltung der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission wider. Falls Sie am Bezug des elektronischen Informationsbriefes „ESmail" der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission interessiert sind, schicken Sie bitte ein E-Mail an empl-esmail@cec.eu.int - der Informationsbrief erscheint regelmäßig in Deutsch, Englisch und Französisch. Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.int). Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2000 ISBN 92-828-4770-5 © Europäische Gemeinschaften, 2000 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.

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ithUÅM
der Ursachen und Begleitumstände
von Arbeitsunfällen in Europa
Europäische Kommission Europäisches System zur Erfassung
der Ursachen und Begleitumstände
von Arbeitsunfällen in Europa
Beschäftigung Sc Soziales
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales
Refereat EMPL/D.6
Manuskript abgeschlossen Juni 2000 Der Inhalt dieser Veröffentlichung spiegelt nicht unbedingt die Meinung oder Haltung
der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission wider.
Falls Sie am Bezug des elektronischen Informationsbriefes „ESmail" der Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission interessiert sind,
schicken Sie bitte ein E-Mail an empl-esmail@cec.eu.int - der Informationsbrief
erscheint regelmäßig in Deutsch, Englisch und Französisch.
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet,
Server Europa (http://europa.eu.int).
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2000
ISBN 92-828-4770-5
© Europäische Gemeinschaften, 2000
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Belgium
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER EUROPAISCHES SYSTEM ZUR ERFASSUNG DER URSACHEN UND
BEGLEITUMSTÄNDE VON ARBEITSUNFÄLLEN IN EUROPA
INHALT
GELEITWORT 3
VORWORT 4
AM PROJEKT TEILNEHMENDE EINRICHTUNGEN : 7
ALLGEMEINE EINFÜHRUNG IN DAS SYSTEM 9
DEFINITION DER VARIABLEN 10
Die Arbeitsumgebung
Der Arbeitsprozeß
Die spezifische Tätigkeit
Der Gegenstand der spezifischen Tätigkeit
Die Abweichung
Derd der Abweichung
Der Kontakt-die Art der Verletzung
Der Gegenstand des Kontakts - der Verletzung
LEITLINIEN FÜR DIE ANWENDUNG DER VARIABLEN 11
Die Arbeitsumgebung 1
Der Arbeitsprozeß
Die spezifische Tätigkeit
Der Gegenstand der spezifischen Tätigkeit
Die Abweichung
Derd der Abweichung
Der Kontakt-die Art der Verletzung
Der Gegenstand des Kontakts - der Verletzung2
ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUR ANWENDUNG DER CODES 13
Zur Verwendung des Codes 00 oder 994
Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Gegenstand 1
ARBEITSUMGEBUNG5
ARBEITSPROZESS 17
SPEZIFISCHE TÄTIGKEIT9
ABWEICHUNG 20
KONTAKT-ART DER VERLETZUNG2
GEGENSTAND DES KONTAKTS4
Struktur der Klassifikation (eingliedriger Code)
Gegenstand (zweigliedriger Code)5
ANHANG 1: BEISPIELE 31 ANHANG 2: LEITLINIEN FUR DIE ANWENDUNG DER NOMENKLATUREN 35
Leitlinien für die Anwendung der Nomenklatur „Arbeitsumgebung" 3
Leitlinien für die Anwendung der Nomenklatur „Arbeitsprozeß"7 n für dieg derr „Spezifische Tätigkeit"9
Leitlinien für dieg derr „Abweichung" 41 n für die Anwendung der Nomenklatur „Kontakt - Art der Verletzung" 44
Leitlinien für dieg derr „Gegenstand"
ANHANG 3: GEGENSTÄNDE, DES KONTAKTS VIERGLIEDRIGER CODE 5GELEITWORT
GELEITWORT
In ihrer gesamten Politik bemüht sich die Gemeinschaft um Verbesserung der
Arbeitsbedingungen, der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz, denn ihre Politik hat
eine soziale ebenso wie eine wirtschaftliche Komponente. Wirtschaftlicher und sozialer
Fortschritt müssen Hand in Hand gehen.
Die Politik der Kommission im Bereich Arbeitsschutz war in den letzten 30 Jahren darauf
gerichtet, die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten so weit wie möglich zu senken.
Ihre rechtliche Grundlage ist Artikel 137 (der frühere Artikel 118 a) des Vertrags zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaft. Der Rat hat rund 15 einschlägige Richtlinien erlassen, die
von den Mitgliedstaaten nahezu vollständig in nationales Recht umgesetzt wurden.
Doch die Ausarbeitung von Richtlinien und ihre Umsetzung in nationales Recht sind lediglich
Mittel zum Zweck. Ziel der Kommission ist es, die Zahl der Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten zu senken und damit die Arbeitnehmer und ihre Familien vor Leiden zu
bewahren, Problemen der beruflichen Wiedereingliederung (Wiederherstellung der
Beschäftigungsfähigkeit) vorzubeugen und die finanzielle Belastung der Allgemeinheit zu
begrenzen.
Damit die Wirksamkeit der legislativen und sonstigen Maßnahmen überprüft werden kann,
sind die Unternehmen laut Rahmenrichtlinie verpflichtet, eine Liste der Arbeitsunfälle zu
führen, die einen Ausfall des Arbeitnehmers von mehr als drei Arbeitstagen zur Folge hatten.
Auf dieser Grundlage begannen 1990 auf europäischer Ebene die Arbeiten zur
Harmonisierung der Kriterien und Methoden für die Erfassung der Daten über die
Arbeitsunfälle. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird diese Arbeit vervollständigt, indem
harmonisierte Werkzeuge für die Analyse der Ursachen und Begleitumstände von n vorgeschlagen werden (zu erfassende Daten, Nomenklaturen,
Codierungsanleitungen). So läßt sich die Anwendung der Richtlinien besser überwachen, und
es ist leichter zu erkennen, wann sie neuen Bedürfnissen angepaßt werden müssen und
wann neue gemeinschaftspolitische Maßnahmen notwendig werden.
Diese Veröffentlichung wendet sich besonders an die Stellen in den Mitgliedstaaten, die
Daten über Arbeitsunfälle erfassen und verarbeiten, wie statistische Ämter,
Sozialversicherungsträger und Stellen, die für die Verhütung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten zuständig sind. Sie kann aber ganz allgemein für Arbeitsschutzfachleute
und Unternehmen von Nutzen sein.
Odile QUINTIN Hubert CHARLIER
Stellvertretende General­ Direktor m.d.W.d.G.b.
direktorin ad interim Sozial- und Regionalstatistik,
Generaldirektion Beschäftigung Geographisches Informationssystem
und Soziales EUROSTAT VORWORT
VORWORT
Das Projekt zur Harmonisierung der Arbeitsunfallstatistik in Europa (ESAW) ist 1990
angelaufen. Für die Koordinierung der Arbeiten sorgen gemeinsam das Statistische Amt der
Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT), Referat E 3, und die Generaldirektion
„Beschäftigung und Soziales", Referat EMPL D/6.
Ziel der Arbeiten ist die Harmonisierung von Kriterien und Methoden für die Erfassung von
Daten über Arbeitsunfälle. Das Projekt hat nützliche Techniken hervorgebracht, mit denen
sich die Umsetzung der Maßnahmen besser überwachen läßt, die aufgrund von Artikel 118 a
EG-Vertrag getroffen wurden, um die Arbeitsumwelt zu verbessern sowie die Sicherheit und
den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG' über die Durchführung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
verpflichtet die Arbeitgeber u. a. dazu, eine Liste der Arbeitsunfälle zu führen, die einen
Ausfall des Arbeitnehmers von mehr als drei Arbeitstagen zur Folge hatten, und
entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften den zuständigen Stellen Bericht über
Arbeitsunfälle zu erstatten, die die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer erlitten haben.
In zwei Entschließungen hat der Rat die Kommission ausdrücklich aufgefordert, ihm
Maßnahmen zur Harmonisierung der Statistiken über Arbeitsunfälle vorzuschlagen
(Entschließung vom 21. Dezember 1987)2 und die laufenden Arbeiten zum Abschluß zu
bringen, die eineg der Statistiken übere bezwecken g vom 27. März 1995)3. Im Programm für Sicherheit, Arbeitshygiene und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996-2000) ist ebenfalls die Fortführung des Projekts
ESAW vorgesehen. Zudem ist es Bestandteil des Rahmenprogramms für prioritäre
Maßnahmen im Bereich der statistischen Information 1993-1997". Ferner ist im Statistischen
Programm der Gemeinschaft 1998-2002 (Entscheidung des Rates vom 22. Dezember 1998)5,
das die wesentlichen Bereiche und Ziele der Gemeinschaftsstatistik festlegt, vorgesehen,
konsistente Datenreihen zu erstellen, anhand deren die Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz und die Wirksamkeit der dafür erlassenen Rechtsvorschriften überwacht werden
können.
Die Phasen I und II des Projekts ESAW liefen 19936 bzw. 19966 an. In Phase I wurden die
Variablen Wirtschaftszweig des Arbeitgebers, Berufsgruppe, Alter und Geschlecht des
Geschädigten, Art der Verletzung, betroffener Körperteil, geographischer Ort, Datum und
Uhrzeit des Unfalls definiert. In Phase II kamen weitere Variablen hinzu: Unternehmensgröße,
Staatsangehörigkeit des Geschädigten, berufliche Stellung des Geschädigten und Variablen
zu den Unfallfolgen wie Ausfalltage, dauernde Arbeitsunfähigkeit und Tod.
Diese Variablen geben Aufschluß über das Unternehmen, das Unfallopfer, die Verletzung und
ihre Folgen sowie Ort und Zeit des Unfalls. Will man aber zu einer europäischen
Präventionspolitik kommen, muß man in ein

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