Allgemeiner Ausschuss f den Gesundheitsschutz ""~i - " —■■ oaatoozieo^äx KOMMISSION DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN GENERALDIREKTION » SOZIALE ANGELEGENHEITEN « mifiiuvsiUJiJrmjöafijiJJiJiJairm UNFALLVERHÜTUNGSGRUNDSATZE Der Allgemeine Ausschuß für die Arbeitssicherheit in der Eisen- und Stahlindustrie, ein interner, beratendes Gremium-der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, empfiehlt den Unternehmen der Gemeinschaft die Annahme der folgenden von seiner Arbeitsgruppe „Organisation der Unfallverhütung" aufgestellten Unfallverhütungsgrundsätze Er ist überzeugt, daß die Anwendung dieser Grundsätze die Ergebnisse der Unfallvcrhülungsmaßnah-men in starkem Maße verbessern kann. Er ist der Ansicht, daß diese Unfallverhütungsgrundsätze die grundlegenden Bestandteile einer erfolgreichen Unfallverhütungspolilil; im Unternehmen sind. Er weist jedoch darauf hin, daß die Anwendung dieser Grundsätze in zahlreichen Fällen eine Überprüfung der Verteilung derArbeits-sicherheitsaufgaben im Unternehmen erfordern kann. Er ist schließlich der Auffassung, daß die Unfallverhütungsaktion im wesentlichen nur dann Erfolg haben kann, wenn sich sämtliche leitenden Personen des Unternehmens der Notwendigkeit einer dynamischen Unfallverhütungspolitik bewußt werden.