Vergleichende Studie über die Sammlung von Daten mit dem Ziel der Bemessung des Ausmaßes und der Auswirkung von Diskriminierung in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Großbritannien und den Niederlanden
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Vergleichende Studie über die Sammlung von Daten mit dem Ziel der Bemessung des Ausmaßes und der Auswirkung von Diskriminierung in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Großbritannien und den Niederlanden

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Vergleichende Studie über die Sammlungvon Daten mit dem Ziel der Bemessung desAusmaßes und der Auswirkung vonDiskriminierung in den Vereinigten Staaten,Kanada, Australien, Großbritannien und denNiederlandenauf Artikel 13 des V ertrags von Amsterdam beruhen. Insbesondere richtet sich dasAusrichtung dienen. Für Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts gelten gesonderteRechtsinstrumente. Informationen über gemeinschaftliche Strategien, Rechtsvorschriften undEuropäische Kommission Grundrechte & Bekämpfung von Diskriminierungene-mail:Brüssel B-1049Loi la de rue 200Kommission EuropäischeD3 ReferatReferatsleiterinNolan Barbara FrauBürgergesellschaft" zur Beziehungen und "Anti-Diskriminierung Referats des Kontaktadresseverantwortlich.fentlichung eröf V dieser Gebrauch möglichen den für sind Personen handelnde Namen ihrem in nochKommission Europäische die W eder wider . KommissionEuropäischen der Soziales und BeschäftigungGeneraldirektion der Haltung oder Meinung die unbedingt nicht spiegelt Studie dieser Inhalt DerSoziales.

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Vergleichende Studie über die Sammlung
von Daten mit dem Ziel der Bemessung des
Ausmaßes und der Auswirkung von
Diskriminierung in den Vereinigten Staaten,
Kanada, Australien, Großbritannien und den
Niederlanden
auf Artikel 13 des V ertrags von Amsterdam beruhen. Insbesondere richtet sich das
Ausrichtung dienen. F?r Diskriminierungen aus Gr?nden des Geschlechts gelten gesonderte
Rechtsinstrumente. Informationen ?ber gemeinschaftliche Strategien, Rechtsvorschriften und
Europäische Kommission
Grundrechte & Bekämpfung von Diskriminierungen
e-mail:
Br?ssel B-1049
Loi la de rue 200
Kommission Europ?ische
D3 Referat
Referatsleiterin
Nolan Barbara Frau
B?rgergesellschaft" zur Beziehungen und "Anti-Diskriminierung Referats des Kontaktadresse
verantwortlich.
fentlichung er?f V dieser Gebrauch m?glichen den f?r sind Personen handelnde Namen ihrem in noch
Kommission Europ?ische die W eder wider . KommissionEurop?ischen der Soziales und Besch?ftigung
Generaldirektion der Haltung oder Meinung die unbedingt nicht spiegelt Studie dieser Inhalt Der
Soziales. und Besch?ftigung GD der Geschlechtergleichstellungin
f?r Referat der von Sie erhalten Geschlechterdiskriminierung der Bek?mpfung zur Ma?nahmen
sexuellen der oder Alters des Behinderung, einer W eltanschauung, oder Religion der Herkunft,
ethnischen oder Rasse der Gr?nden aus Diskriminierungen gegen Kampf dem die Ma?nahmen,
von Publizierung und Entwicklung Bewertung, Analyse, zur V orhaben Programm das f?rdert Daher
Diskriminierungen.von Bek?mpfung die f?r erte W grundlegenden der F?rderung 3.
vorzugehenDiskriminierungen gegen wirksam F?higkeit, der Entwicklung 2.
Diskriminierungsproblematik derV erst?ndnisses besseren eines F?rderung 1.
lauten: folgt wie die Hauptziele, drei hat Aktionsprogramm Die
k?nnen. Diskriminierungsbek?mpfungnehmen zur
Politikma?nahmen undRechtsvorschriften wirksamer und sachdienlicher Entwicklung die auf Einfluss
die EU-Kandidatenl?ndern, den und A EFT der EU-25, der in Akteure alle an Sechsjahresprogramm
die geben, (2000) Beruf und Besch?ftigung in Gleichbehandlungdie bzw . Rasse der Unterschied ohne
Gleichbehandlung die ?ber Richtlinien beiden der Umsetzung effektiven der bei Hilfestellung sche
prakti- soll Es aufgestellt. Kommission Europ?ischen der Soziales und Besch?ftigungGeneraldirektion
der von wurde Aktionsprogramm Das geworden. publiziert (2001-2006) Diskriminierungen von
Bek?mpfung zur Gemeinschaft Europ?ischen der Aktionsprogramms des Rahmen im ist Studie DieseVERKAUF UND ABONNEMENTS
Die vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften herausgegebe-
nen, gegen Gebühr erhältlichen Veröffentlichungen sind in den weltweiten Vertriebsstellen ver-
fügbar.
Wie erhält man eine bestimmte Veröffentlichung?
Man besorgt sich das Verzeichnis der Vertriebsstellen und nimmt zwecks Aufgabe seiner
Bestellung mit einer dieser Stellen Verbindung auf.
Wie erhält man das Verzeichnis der Vertriebsstellen?
• Das Verzeichnis kann entweder auf folgender Internet-Seite des Amtes für Veröffentlichungen
abgerufen werden: http://publications.eu.int/
• oder es kann per Fax (352) 2929-42758 angefordert werden, woraufhin die Papierfassung
zugesandt wird.04 05 KE-62-04-874-DE-C
auf Artikel 13 des V ertrags von Amsterdam beruhen. Insbesondere richtet sich das
http://europa.eu.int/comm/employment_social/fundamental_rights/index_de.htm
Ausrichtung dienen. F?r Diskriminierungen aus Gr?nden des Geschlechts gelten gesonderte
Rechtsinstrumente. Informationen ?ber gemeinschaftliche Strategien, Rechtsvorschriften und
http://www.europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/index_de.htm
empl-antidiscrimination@cec.eu.int
e-mail:
Br?ssel B-1049
Loi la de rue 200
Kommission Europ?ische
D3 Referat
Referatsleiterin
Nolan Barbara Frau
B?rgergesellschaft" zur Beziehungen und "Anti-Diskriminierung Referats des Kontaktadresse
verantwortlich.
fentlichung er?f V dieser Gebrauch m?glichen den f?r sind Personen handelnde Namen ihrem in noch
Kommission Europ?ische die W eder wider . KommissionEurop?ischen der Soziales und Besch?ftigung
Generaldirektion der Haltung oder Meinung die unbedingt nicht spiegelt Studie dieser Inhalt Der
Soziales. und Besch?ftigung GD der Geschlechtergleichstellungin
f?r Referat der von Sie erhalten Geschlechterdiskriminierung der Bek?mpfung zur Ma?nahmen
sexuellen der oder Alters des Behinderung, einer W eltanschauung, oder Religion der Herkunft,
ethnischen oder Rasse der Gr?nden aus Diskriminierungen gegen Kampf dem die Ma?nahmen,
von Publizierung und Entwicklung Bewertung, Analyse, zur V orhaben Programm das f?rdert Daher
Diskriminierungen.von Bek?mpfung die f?r erte W grundlegenden der F?rderung 3.
vorzugehenDiskriminierungen gegen wirksam F?higkeit, der Entwicklung 2.
Diskriminierungsproblematik derV erst?ndnisses besseren eines F?rderung 1.
lauten: folgt wie die Hauptziele, drei hat Aktionsprogramm Die
k?nnen. Diskriminierungsbek?mpfungnehmen zur
Politikma?nahmen undRechtsvorschriften wirksamer und sachdienlicher Entwicklung die auf Einfluss
die EU-Kandidatenl?ndern, den und A EFT der EU-25, der in Akteure alle an Sechsjahresprogramm
die geben, (2000) Beruf und Besch?ftigung in Gleichbehandlungdie bzw . Rasse der Unterschied ohne
Gleichbehandlung die ?ber Richtlinien beiden der Umsetzung effektiven der bei Hilfestellung sche
prakti- soll Es aufgestellt. Kommission Europ?ischen der Soziales und Besch?ftigungGeneraldirektion
der von wurde Aktionsprogramm Das geworden. publiziert (2001-2006) Diskriminierungen von
Bek?mpfung zur Gemeinschaft Europ?ischen der Aktionsprogramms des Rahmen im ist Studie Diese

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