Teilnahme an europäischen Forschungsprogrammen
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EUROPÄISCHE KOMMISSION Rue de la Loi / Wetstraat 200 Generaldirektion Forschung B-1049 Brüssel Belgien. Kontakt: Tel. +32 2 299 18 64 Jutta Kastner Fax2 2 295 82 20 E-Mail research@cec.eu.int Informationen über Forschung und technologische Entwicklungsprogramme sind auch online verfügbar auf der europäischen Web-Site der Europäischen Kommission, (http://www.europa.eu.int) Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2000 ISBN 92-828-8966-1 © Europäische Gemeinschaften Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Printed in Belgium TEI LN AH M E AN EUROPAISCHEN FORSCHUNGSPROGRAMMEN EIN LEITFADEN FÜR ANTRAGSTELLER ZUM FÜNFTEN RAHMENPROGRAMM FÜR FORSCHUNG UND TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG IN EUROPA (1999-2002) Europäische Kommission Generaldirektion Forschung Il 11 2 WICHTIGE HINWEISE RECHTLICHE TRAGWEITE Dieser Leitfaden zum Fünften Rahmenprogramm ¡st ein von der Europäischen Kommission gebotenes Informationsmittel, mit dem den verschiedenen Kategorien potentiellerTeilnehmer am Programm möglichst umfassende Hilfestellung geboten werden soll. Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen sind jedoch rein informativer Art und rechtlich nicht bindend. Es wird gebeten, dieTabelle „Welche Dokumente undn braucht man. und wie erhält man sie?" auf Seite 42 zu konsultieren.

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Langue Deutsch
Poids de l'ouvrage 16 Mo

Extrait

EUROPÄISCHE KOMMISSION Rue de la Loi / Wetstraat 200
Generaldirektion Forschung B-1049 Brüssel
Belgien.
Kontakt: Tel. +32 2 299 18 64
Jutta Kastner Fax2 2 295 82 20
E-Mail research@cec.eu.int
Informationen über Forschung und technologische Entwicklungsprogramme sind auch online verfügbar
auf der europäischen Web-Site der Europäischen Kommission, (http://www.europa.eu.int)
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2000
ISBN 92-828-8966-1
© Europäische Gemeinschaften
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Belgium TEI LN AH M E
AN EUROPAISCHEN
FORSCHUNGSPROGRAMMEN
EIN LEITFADEN FÜR ANTRAGSTELLER
ZUM FÜNFTEN RAHMENPROGRAMM
FÜR FORSCHUNG UND TECHNOLOGISCHE
ENTWICKLUNG IN EUROPA (1999-2002)
Europäische Kommission Generaldirektion Forschung Il 11
2
WICHTIGE HINWEISE
RECHTLICHE TRAGWEITE
Dieser Leitfaden zum Fünften Rahmenprogramm ¡st ein von der Europäischen Kommission gebotenes Informationsmittel, mit dem den
verschiedenen Kategorien potentiellerTeilnehmer am Programm möglichst umfassende Hilfestellung geboten werden soll.
Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen sind jedoch rein informativer Art und rechtlich nicht bindend. Es wird gebeten,
dieTabelle „Welche Dokumente undn braucht man. und wie erhält man sie?" auf Seite 42 zu konsultieren. Hier findet sich
ein Überblick über alle verfügbaren Dokumente und ihren rechtlichen Status.
Weder die Europäische Kommission noch in ihrem Namen handelnde Personen können im Zusammenhang mit der Verwendung der
in diesem Dokument enthaltenen Informationen haftbar gemacht werden.
VOLLSTÄNDIGKEIT
Dieser Leitfaden ist keinesfalls erschöpfend. Gemäß seiner Aufgabe (siehe Rückseite des Deckblatts) gibt er einen Überblick über alle
Elemente, die für das Verständnis der Ziele und Mechanismen des Fünften Rahmenprogramms wesentlich sind, ohne jedoch ¡ns Detail
zu gehen. Wenn Sie Interesse haben, sollten Sie Ihre endgültige Entscheidung über eine Teilnahme oder eine Nichtteil nah me nach
gründlichem Studium aller offiziellen Dokumente fällen, die für potentielle Antragsteller erstellt wurden (diese Dokumente sind in der
Tabelle „Welche Dokumente und Informationen braucht man, und wie erhält man sie?" beschrieben, S. 42).
Manche der in diesem Leitfaden enthaltenen Daten werden auch im Lauf der Zeit aktualisiert. Die Web-Site CORDIS bietet
vollständige, stets auf dem neuesten Stand gehaltene Informationen über alle Entwicklungen des Fünften Rahmenprogramms.
Diese Informationen werden in mehreren Sprachen angeboten; die offiziellen Dokumente sind im allgemeinen in allen
Amtssprachen der Europäischen Union erhältlich.
Die Online-Version des vorliegenden Leitfacens kann ebenfalls auf der Web-Site der Europäischen Kommission „EUROPA','
der Homepage der Generaldirektion Forschung, konsultiert werden. Q europa, cu.int/comm/rcscarrli
GÜLTIGKEIT DER INTERNET-ADRESSEN
Die zahlreichen Referenzdokumente, die in dieser Broschüre genannt werden, sind ebenfalls im Internet zugänglich. Es wird jedesmal
die Adresse (URL) der entsprechenden Seiten angegeben. Manche davon können sich jedoch im Lauf der Zeit ändern. Wenn Sie ein
Dokument nicht finden, raten wir Ihnen, den Index der betreffenden Homepage zu konsultieren (Ikone „Index" über Europa) oder die
Suchmaschine der Site zu verwenden. Wenn die Suche erfolglos geblieben ist, können Sie per E-Mail den Web Master der Site befragen
oder die Informationsstelle („Info Desk") des betreffenden Programms konsultieren. LEGENDE DER LEITFADEN AUF EINEN BLICK
DIE WICHTIGSTEN IN DIESEM LEITFADEN
BEHANDELTEN THEMEN
Wie kann man am Der Mechanismus Der Mustervertrag
des Fünften Fünften Rahmenprogramm
Rahmenprogramms teilnehmen?
S. 16 S. 33 S. 57
Die Neuerungen Unterstützung Die Schritte
des Fünften bei der Einreichung für KMU
Rahmenprogramms eines Antrags
S.11 S. 49 S. 80
An wen wendet sich 15 Ratschläge Rechte am geistigen
das Fünfte zur Erhöhung Eigentum
Rahmenprogramm? der Erfolgschancen
S. 19 S. 45 S. 31
Die Forschungsthemen Notwendige Dokumente Forschungsstipendien
und Informationen
S. 12, 64 S. 42 S. 27
Mögliche Hilfen Was passiert Teilnehmer
mit den Anträgen? aus Nicht-EU-Staaten
p. 52 S. 34-49 S. 21
Die Arten der finanzierten Die Bewertung Informations­
Aktionen der Anträge und Hilfsdienste
S. 25 S. 85 S.54 Il II
5
INHALTSVERZEICHNIS
jy WENN SIE EIN THEMA IN DIESEM INHALTSVERZEICHNIS NICHT FINDEN.
KONSULTIEREN SIE BITTE AUCH DEN INDEX AB SEITE 94.
EINLEITUNG 3
WAS IST DAS FÜNFTE RAHMENPROGRAMM? 7
1.1 Ein Instrument im Dienste einer europäischen Politik 8
1.2 Streben nach Qualität und internationaler Zusammenarbeit 9
1.3 Die wichtigsten Neuerungen des Fünften Rahmenprogramms 11
1.4en Eigenschaften des Fünftens2
1.5 Wie funktioniert das Fünfte Rahmenprogramm? 16
AN WEN WENDET SICH DAS FÜNFTE RAHMENPROGRAMM? 19
2.1 Wer kann teilnehmen (Organisationen und Länder)? 20
2.2 Wieviele Teilnehmer pro Projekt sind erforderlich?2
2.3 Welche Kategorien von Teilnehmern gibt es?3
2.4 Welche Vorteile bringt die Teilnahme am Rahmenprogramm?4
Z5 Wozu sind Teilnehmer verpflichtet? 31
WIE KANN MAN AM FÜNFTEN
RAHMENPROGRAMM TEILNEHMEN?
3.1 Hilfen für Antragsteller5
3.2 Wie findet man eine interessante „Ausschreibung"?7
3.3 Welche Dokumente und Informationen braucht man, und wie erhält man sie? 42
3.4e geht man bei der Ausarbeitung des Antrags vor? 44
3.5 Wie, wann und an wen ¡st der Antrag einzureichen?8
NACH DER EINREICHUNG DES ANTRAGS... 51
4.1 Was geschieht mit dem Antrag? 52
4.2 Wie lange dauert dieses Verfahren voraussichtlich?3
4.3e werden die Anträge bewertet?4
4.4 Was geschieht, wenn ein Antrag abgelehnt wird?6
4.5s, wenn ein Antrag angenommen wird?7
ANHANG 6
A.1 Die Leitaktionen des Fünften Rahmenprogramms 65
A.2 Nützliche Adressen: Hier erhalten Sie Informationen
und Hilfestellung von der Gemeinschaft 8
A.3 Formulare für ein kostenloses Abonnement der Veröffentlichungen
der Europäischen Kommission über FTE und Innovation 90
INDEX 94 Ü
WAS IST DAS FUN FTE
RAHMENPROGRAMM? 8
EIN INSTRUMENT IM DIENSTE
EINER EUROPÄISCHEN POLITIK
Europa befindet sich zwar in vielen Bereichen im Spitzenfeld der wissenschaftlichen
Forschung, hat jedoch Schwierigkeiten, seine wissenschaftlichen Fortschritte in innovative,
wettbewerbsfähige und nachhaltige Produkte und Dienste umzuwandeln. Seit 1984, dem Jahr,
in dem das Erste Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung gestartet
wurde, sind die Einrichtungen der Gemeinschaft eine treibende Kraft bei der Organisation der
grenzüberschreitenden und interdisziplinären Zusammenarbeit.
Das Fünfte Rahmenprogramm sieht vor, europäische Forscher in der Zeit von 1999 bis 2002 mit
beinahe 15 Milliarden Euro zu unterstützen; die Ziele des Rahmenprogramms gehen jedoch weit über
eine bloße Kofinanzierung hinaus.
Dieses Programm stellt einen einheitlichen und echt europäischen Rahmen zur Unterstützung der
Forschung und technologischen Entwicklung dar. Es ist ein Instrument im Dienste der Forschungspolitik
der Gemeinschaft und bietet einen strategischen Plan bis 2002. Innerhalb dieses Zeitraums soll es
grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Forschung, insbesondere zwischen Unternehmen
und Universitäten, sowie die Errichtung von Forschungsnetzen fördern.
Das Fünfte Rahmenprogramm soll auch dazu beitragen, in Europa ein innovationsfreundliches Klima
zu schaffen. Dies bedeutet die Förderung des Technologietransfers, die Erleichterung der Beschaffung
von Risikokapital, die Verstärkung der Rechte am geistigen Eigentum und die Entwicklung der
Humanressourcen. In diesem Sinne werden verstärkt Ressourcen mobilisiert, um die Einbeziehung
von KMU in alle Aktivitäten des Rahmenprogramms zu fördern.
Wissenschaft und Technologie sind mehr denn je die treibenden Kräfte bei der industriellen
Entwicklung und somit bei der Schaffung von Arbeitsplätzen. Es ¡st jedoch erwiesen, daß in Europa
Forschungsergebnisse noch zu wenig in Wirtschaftswachstum umgesetzt werden. Genau dies ist der
Punkt, auf den sich die neuen Programme der Europäischen Union konzentrieren: Forschung und
Innovation sollen in den Dienst bestimmter sozioökonomischer Ziele gestellt werden, wie z.B. die
Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Gesundheit, Umwelt, Mobilität der Menschen usw.
Die Programme der Europäischen Union fördern die Mobilität von Forschern und Ideen in einer Zeit,
in der technische und wissenschaftliche Erkenntnisse einen wesentlichen Faktor für die
wirtschaftliche Entwicklung darstellen.

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