Erklärungen zur europäischen Bildungspolitik
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Rat der Europäischen Gemeinschaften Generalsekretariat ERKLÄRUNGEN ZUR EUROPÄISCHEN BILDUNGSPOLITIK Ergänzung der dritten Ausgabe (Dezember 1989) Rat der Europäischen Gemeinschaften Generalsekretariat ERKLÄRUNGEN ZUR EUROPÄISCHEN BILDUNGSPOLITIK Ergänzung der dritten Ausgabe (Dezember 1989) Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in den folgenden Sprachen: ES ISBN 92-824-0765-9 DAN 92-824-0766-7 GR ISBN 92-824-0768-3 ENN 92-824-0769-1 FR ISBN 92-824-0770-5 ITN 92-824-0771-3 NL ISBN 92-824-0772-1 PT ISBN 92-824-0773-X Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1990 ISBN 92-824-0767-5 Katalognummer: BX-58-90-910-DE-C © EGKS-EWG-E AG, Brüssel· Luxemburg, 1990 Printed in Belgium INHALTSVERZEICHNIS Für die in der Zeit von November 1971 bis Juni 1987 angenommenen Texte, siehe die Broschüre "Erklärungen zur europäischen Bildungspolitik Beschluss des Rates vom 1. .Dezember 1987 über ein Aktionsprogramm für die Berufsbildung Jugendlicher und zur Vorbereitung der Jugendlichen auf das Erwachsenen­und Erwerbsleben (PETRA) Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Β i 1 d ungswes en vom 24.

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Rat der Europäischen Gemeinschaften
Generalsekretariat
ERKLÄRUNGEN
ZUR EUROPÄISCHEN
BILDUNGSPOLITIK
Ergänzung
der dritten Ausgabe
(Dezember 1989) Rat der Europäischen Gemeinschaften
Generalsekretariat
ERKLÄRUNGEN
ZUR EUROPÄISCHEN
BILDUNGSPOLITIK
Ergänzung
der dritten Ausgabe
(Dezember 1989) Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in den folgenden Sprachen:
ES ISBN 92-824-0765-9
DAN 92-824-0766-7
GR ISBN 92-824-0768-3
ENN 92-824-0769-1
FR ISBN 92-824-0770-5
ITN 92-824-0771-3
NL ISBN 92-824-0772-1
PT ISBN 92-824-0773-X
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1990
ISBN 92-824-0767-5
Katalognummer: BX-58-90-910-DE-C
© EGKS-EWG-E AG, Brüssel· Luxemburg, 1990
Printed in Belgium INHALTSVERZEICHNIS
Für die in der Zeit von November 1971 bis Juni 1987 angenommenen
Texte, siehe die Broschüre "Erklärungen zur europäischen
Bildungspolitik
Beschluss des Rates vom 1. .Dezember 1987 über ein
Aktionsprogramm für die Berufsbildung Jugendlicher und
zur Vorbereitung der Jugendlichen auf das Erwachsenen­
und Erwerbsleben (PETRA)
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten
Minister für das Β i 1 d ungswes en vom 24. Mai 1988 zu dem
zweiten Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften
(1982­1987) betreffend den Übergang von der Schule ins
Erwaschsenen­ und Erwerbsleben 11
En t sc h 1 i e s s ung desRatesundderim Rat vereinigten
Minister für das Bildungswesenvom 24. Mai 1988 zur
Europäischen DimensionimBildungswesen17
En t s eh 1 i e s s ung desRatesundderim Rat vereinigten
Minister für das Bi1dungswesenvom 24. Mai 1988 überdie
Umweltbildung 23
BeschlussdesRates vom 16. Juli 1988 über ein Aktions­
programm"Jugendfür Europa" zur Förderung des
Jugendaustauschsin der Gemeinschaft 29
EntscheidungdesRates vom9.Juni1988über eine
Gerne i n s c h aft s akt i on auf demGebietderLern techno1ogie
Pilotaktion DELTA (DevelopmentofEuropean Learning
through Technological Advance)37
En t sc h 1 i e s s ung des Rates undderimRatvereinigten
Bildungsminister vom 23. November1988zur Gesundheits­
erziehung in Schulen 49
Beschluss desRatesvom16. Dezember 1988 über die
Verabschiedungderzweiten Phase des Programms über
ZusammenarbeitzwischenHochschule und Wirtschaft im
Bereich derAus­undWeiterbildung auf dem Gebiet der
Technologie(COMETTII)( 1 990­ 1 994)55
Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine
allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hoch sc hu1 d i pi ome,
die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung
abschliessen 65
EmpfehlungdesRates vom 21. Dezember 1989 betreffenddie
Staatsangehörigender Mitgliedstaaten, die Inhabereines
ineinemDrittstaat ausgestellten Diploms sind75E n t s c h 1 i e s s ung des Rates und der im Rat vereinigten Minister
für das B i 1 dungswe s en vom 22. Mai 1989 zur schulischen
Betreuung von Kindern von Sinti und Roma und Fahrenden 79
Entschliessung des Rates und der im Rat vereinigten Minister
für das Bildungswesen vom 22. Mai 1989 über die schulische
Betreuung der Kinder von Binnenschiffern, Zirkusangehörige n
und Schaustellern 83
Beschluss des Rates vom 28. Juli 1989 über ein Aktions­
programm zur Förderung der Fremds prach en ken n t n i s s e in der
Europäischen Gemeinschaft (LINGUA)7
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten
Minister für das Bildungswesen vom 6. Oktober 1989 über die
Zusammenarbeit und die Gerne i n s eh aft s pol i t i k im B i 1 d ungswesen
im Hinblick auf 1993 99
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten
Minister vom 6. Oktober 1989 zum Jugendauswei s in Europa 103
Beschluss des Rates vom 14. Dezember 1989 zur Änderung
des Beschlusses 87/327/EWG über ein gemeinschaftliches
Aktionsprogramm zur Förderung der Mobilität von
Hochschulstudenten (ERASMUS) 107
Entschliessung des Rates und der im Rat vereinigten
Minister für das B i 1 d ung swe s en vom 14. Dezember 1989 zur
Bekämpfung des Schulversagens 115
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten
Minister für das B i 1 d ungswes en vom 14. Dezember 1989
über die berufliche Erstausbildung9 n des Rates und der im Rat vereinigten
Minister für das Bildungswesen vom 14. Dezember 1989 zur
etwaigen Änderung der Satzung der Europäischen Schulen
sowie zur Nutzung ihres pädagogischen Erfahrungsschatzes 125
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten
Minister für das Bildungswesen vom 14. Dezember 1989 zu den
Beziehungen zu den Ländern Mittel- und Osteuropas im Bereich
der Bildung und Ausbildung 129 Beschluss des Rates vom 1..Dezember 1987
über ein Aktionsprogramm für die Berufsbildung
Jugendlicher und zur Vorbereitung der Jugendlichen
auf das Erwachsenen- und Erwerbsleben (PETRA)
(Abi. L 346 - 10.12.1987) BESCHLUSS DES RATES
vom 1. Dezember 1987
über ein Aktionsprogramm für die Berufsbildung Jugendlicher und zur
Vorbereitung der Jugendlichen auf das Erwachsenen- und Erwerbsleben
(87/569/EWG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN Der Rat bekräftigt in seiner Entschließung vom 18.
GEMEINSCHAFTEN — Dezember 1979 über die alternierende Ausbildung von
Jugendlichen (*), daß die Entwicklung effektiver Verbin­
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen dungen zwischen der Ausbildung und der am Arbeitsplatz
Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128, gewonnenen Erfahrung weiterhin gefördert werden muß
und die Aufstellung koordinierter Programme und Struk­
gestützt auf den Beschluß 63/266/EWG des Rates vom 2. turen, die eine Zusammenarbeit zwischen den betref­
April 1963 über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze fenden Verantwortlichen ermöglichen, erforderlich ist.
für die Durchführung einer gemeinsamen Politik der
Berufsausbildung ('), insbesondere auf den zweiten und Der Rat hat sich in seiner Entschließung vom 11. Juli
zehnten Grundsatz, 1983 über die Berufsbildungspolitik in der Europäischen
Gemeinschaft während der achtziger Jahre (*") über
auf Vorschlag der Kommission (2), Sondermaßnahmen zugunsten Jugendlicher geeinigt.
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (3), Der Rat hat in seiner Entscheidung 85/368/EWG vom
16. Juli 1985 über die Entsprechungen der beruflichen
nache des Wirtschafts- und Sozialaus­
Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Euro­
schusses (4),
päischen Gemeinschaften (") die Kommission ersucht, die
notwendigen Arbeiten einzuleiten, um den Arbeitneh­
in Erwägung nachstehender Gründe :
mern die Möglichkeit zu geben, ihre Befähigungsnach­
weise in der gesamten Gemeinschaft besser zu verwenden. Die im zweiten Grundsatz des Beschlusses 63/266/EWG
festgelegten grundlegenden Ziele der gemeinsamen
Der Rat hat in seiner Entschließung vom 22. Dezember
. Politik der Berufsausbildung unterstreichen insbesondere
1986 über ein Aktionsprogramm zur Förderung des
die Notwendigkeit, jedem die Gelegenheit zu geben, eine
Beschäftigungswachstums (8) den Wunsch nach wirksa­
angemesseneg zu erwerben und jede
meren Berufsbildungsprogrammen für Jugendliche zum nachteilige Unterbrechung zwischen dem Abschluß der
Ausdruck gebracht.
allgemeinen Schulbildung und dem Beginn der Berufs­
ausbildung zu vermeiden.
Es ist ein vorrangiges Ziel, die Jugendlichen angemessen
auf das Erwerbsleben und ihre Verantwortung als Dem zehnten Grundsatz des Beschlusses 63/266/EWG
Erwachsene vorzubereiten und im Zusammenhang zufolge können besondere Maßnahmen eingeleitet
hiermit Maßnahmen zu entwickeln, die den Übergang der
werden, um die Sonderprobleme bestimmter Tätigkeitsbe­
Jugendlichen von der Schule in das Erwachsenen- und reiche oder Personengruppen zu berücksichtigen.
Erwerbsleben besser gestalten sollen.
(') ABl. Nr. 63 vom 20. 4. 1963, S. 1338/63.
(¡). Nr. C 90 vom 4. 4. 1987, S. 4. O ABl. Nr. C 1 vom 3. 1. 1980, S. 1.
O. Nr. C 193 vom 20. 7. 1983, S. 2.
0 ABl. Nr. C 345 vom 21.12.1987.
O ABl. Nr. L 199 vom 31. 7. 1985, S. 56.
O ABl. Nr. C 180 vom 8. 7. 1987, S. 48. ("). Nr. C 340 vom 31. 12. 1986, S. 2. Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eine Gemeinschafts­Alle Jugendlichen, die dies wünschen, sollen im
dimension verliehen werden. Anschluß an ihre Vollzeitschulpflicht für die Dauer von
einem Jahr oder, soweit möglich, zwei Jahren an einer
Artikel 2
Berufsbildungsmaßnahme teilnehmen können, wie es der
Europäische Rat auf seiner Tagung am 28. und 29. Juni Die in Artikel 3 vorgesehenen Maßnahmen der Gemein­
1985 in Mailand beschloß, als er die

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