Vierter Bericht über staatliche Beihilfen in der Europäischen Union im verarbeitenden Gewerbe und in einigen weiteren Sektoren
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VIERTER BERICHT ÜBER STAATLICHE BEIHILFEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION IM VERARBEITENDEN GEWERBE UND IN EINIGEN WEITEREN SEKTOREN IMENTODOCUMENT D ftü EUROPAISCHE KOMMISSION Dieses Dokument wurde für den internen Gebrauch der Kommissionsdienststellen aus­gearbeitet. Es wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ist aber nicht als offizielle Stellungnahme der Kommission anzusehen. Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1995 ISBN 92-827-5379-4 © EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1995 Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet. Printed in Belgium IV/564/95-0E. Europäische Kommission VIERTER BERICHT ÜBER STAATLICHE BEIHILFEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION IM VERARBEITENDEN GEWERBE UND IN EINIGEN WEITEREN SEKTOREN Dokument INHALT EINLEITUNG 1 HintergrundErläuterungen zur Vorgehensweise 3 Staatliche Beihilfen für die neuen Bundesländer 4 TEIL I - BEIHILFEN IM VERARBEITENDEN GEWERBE 7 Umfang und Entwicklung der Beihilfen im verarbeitenden Gewerbe . 7 Gesamtumfang in der GemeinschaftVergleiche zwischen den Mitgliedstaaten 9 Beihilfen im Schiffbau 15 Beihilfeformen8 Zweckbestimmungen der Beihilfen 21 TEIL II - NATIONALE GESAMTBEIHILFEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN .

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VIERTER BERICHT ÜBER STAATLICHE
BEIHILFEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION
IM VERARBEITENDEN GEWERBE UND
IN EINIGEN WEITEREN SEKTOREN
IMENTODOCUMENT D
ftü
EUROPAISCHE
KOMMISSION Dieses Dokument wurde für den internen Gebrauch der Kommissionsdienststellen aus­
gearbeitet. Es wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ist aber nicht als offizielle
Stellungnahme der Kommission anzusehen.
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1995
ISBN 92-827-5379-4
© EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1995
Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Belgium IV/564/95-0E.
Europäische Kommission
VIERTER BERICHT ÜBER STAATLICHE BEIHILFEN
IN DER EUROPÄISCHEN UNION
IM VERARBEITENDEN GEWERBE UND IN
EINIGEN WEITEREN SEKTOREN
Dokument INHALT
EINLEITUNG 1
Hintergrund
Erläuterungen zur Vorgehensweise 3
Staatliche Beihilfen für die neuen Bundesländer 4
TEIL I - BEIHILFEN IM VERARBEITENDEN GEWERBE 7
Umfang und Entwicklung der Beihilfen im verarbeitenden Gewerbe . 7
Gesamtumfang in der Gemeinschaft
Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten 9
Beihilfen im Schiffbau 15
Beihilfeformen8
Zweckbestimmungen der Beihilfen 21
TEIL II - NATIONALE GESAMTBEIHILFEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN . 30
Beihilfen in nichtindustriellen Sektoren 30
Landwirtschaft 3
Fischerei3
Verkehr (Schienenverkehr und Binnenwasserstraßen) 35
Kohlenbergbau7
Gesamtumfang der Beihilfen in der Gemeinschaft 39
Budgetåre Auswirkungen der Beihilfen 42
SCHLUSSFOLGERUNGEN 45
ANHANG
Anhang I: Technischer Anhang7
Ahhang II: Statistischer Anhang 63
Anhang IM: Gemeinschaftsfonds 81 EINLEITUNG
Hintergrund
Im Jahr 1985, in dem die Kommission das Weißbuch über die Vollendung des
Binnenmarkts veröffentlichte, wurde deutlich, daß ein wirksames Verfahren für die
systematische zahlenmäßige Erfassung staatlicher Beihilfen zu Zwecken der
Wettbewerbspolitik entwickelt werden mußte. Bereits Ende 1985 wies die
Kommission ihre Dienststellen an, die Gewährung von Beihilfen in den
Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eingehend zu untersuchen und die Ergebnisse
zu veröffentlichen.
Im Hinblick auf diese Untersuchung wurde ein System zur Registrierung der
Beihilfen im verarbeitenden Gewerbe und in bestimmten anderen
Wirtschaftssektoren eingeführt, um einen quantitativen Überblick über Umfang,
tendenzielle Entwicklung, Form und Zweckbestimmung der Beihilfen zu
verschaffen und die Analyse zu veröffentlichen, was 1989 in Form des ersten
Berichts über die Jahre 1981-1986 geschah.
Da aus diesem ersten Bericht hervorging, daß auf dem Gebiet staatlicher Beihilfen
größere Transparenz notwendig war, wurde beschlossen, die Daten fortlaufend zu
aktualisieren; dies erfolgte im zweiten und im dritten Bericht, die die Zeiträume
1987 bis 1988 bzw. 1989 bis 1990 erfaßten.
Der vorliegende vierte Bericht folgt den Leitlinien seiner Vorläufer und enthält die
aktualisierten Angaben für 1991 und 1992. Wie der Bericht zeigen wird, waren
diese beiden Jahre von Ereignissen geprägt, die im Hinblick auf die Pflicht der
Kommission zur Information der Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung waren.
Erstens nahten die Vollendung des Binnenmarktes und der damit
unweigerlich verbundene Strukturwandel, insbesondere in der Industrie, die
nun dem vollen Druck des Wettbewerbs ausgesetzt ist. Dieser Wandel war
besonders angesichts der ungünstigen Wrtschaftslage in diesem Zeitraum - sicherlich dazu geeignet, die Bereitschaft der Regierungen zur
Gewährung staatlicher Beihilfen zu erhöhen.
Dennoch geht aus dem vorliegenden Bericht hervor, daß der Umfang der
Beihilfen dank der Wachsamkeit der Kommission und ihres strikteren
Vorgehens nicht zugenommen hat.
Zweitens wurde die Gemeinschaft durch die Eingliederung der neuen
deutschen Bundesländer erweitert. Diese wesentliche, mit erheblichen
Störungen des deutschen Wirtschaftslebens verbundene Entwicklung
erforderte eine Erhöhung der Beihilfen in Deutschland und zugleich ihre
Verlagerung innerhalb des Landes und verlangte den alten Bundesländern
damit beträchtliche Solidaritätsbemühungen ab.
Drittens schloß die Gemeinschaft die ersten Europaabkommen mit den
mittel- und osteuropäischen Ländern. Im Hinblick auf die Überwachung von
Beihilfen enthalten diese Abkommen strenge Vorschriften, bei deren
Anwendung eine größere Transparenz notwendig ist. Die Berichte über
staatliche Beihilfen stellen eines der wesentlichen Mittel zur Verwirklichung
dieser Transparenz dar.
Das Umfeld, das für die Festlegung der Prioritäten der Wettbewerbspolitik der
Europäischen Gemeinschaft ausschlaggebend ist, gestaltet sich zunehmend
vielschichtiger und erfordert immer umfassendere Angaben für die Überwachung
staatlicher Beihilfen.
Daher will die Kommission ihre Bemühungen um mehr Transparenz verdoppeln,
da sie überzeugt ist, daß dies zur Entwicklung eines europäischen Marktes
beiträgt, der den inneren Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten stärkt und
für den Handel mit der restlichen Welt offen bleibt. Erläuterungen zur Vorqehensweise
5. Dieser vierte Bericht über staatliche Beihilfen umfaßt den Zeitraum 1990-
1992 und aktualisiert den 1992 erschienenen dritten Bericht über die Jahre
1988-1990 mit den neuen Daten für die Jahre 1991 und 1992. Er erfaßt die
von den zwölf Mitgliedstaaten in den Sektoren verarbeitendes Gewerbe,
Landwirtschaft, Fischerei, Kohle und Verkehr (Schienenverkehr und
Binnenwasserstraßen) gewährten Beihilfen. Die Gründe für die
Beschränkung auf diese Sektoren werden zusammen mit allgemeinen
methodologischen Erläuterungen im technischen Anhang (Anhang I)
dargelegt. Der statistische Anhang (Anhang II) enthält grundlegende
statistische Angaben über Beihilfen an die Industrie und Beihilfen
insgesamt. Ein Überblick über die Gemeinschaftsinterventionen ist
Anhang III zu entnehmen.
6. Beim Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten beruht die Analyse der
Beihilfedaten auf den Jahresdurchschnitten für den Dreijahreszeitraum
1990-1992. Wo es angebracht erschien, wurden die Zahlen für die Jahre
1988-1990 zum Vergleich angegeben.
Wie bereits in den vorhergehenden Berichten überschneiden sich die
Berichtszeiträume um ein Jahr. Die einzige Möglichkeit, bei Vergleichen
zwischen den Mitgliedstaaten zu statistisch ausreichend fundierten
Schlußfolgerungen zu gelangen, besteht in der Zugrundelegung von
gleitenden Dreijahresdurchschnitten. Dies ist darauf zurückzuführen, daß
ein Teil der Zahlen zunächst nur für längere Zeiträume als ein Jahr bekannt
ist. In diesen Fällen müssen die Jahresangaben den einzelnen Jahren
willkürlich zugeordnet werden. Darüber hinaus handelt es sich bei den
Zahlen für das letzte Berichtsjahr (1992) zu einem nicht unerheblichem Teil
um vorläufige Angaben, die - wie es bereits bei dem letzten im dritten
Bericht erfaßten Jahr (1990) der Fall war - von den Mitgliedstaaten bei der
Revision für die folgenden Jahre mit Sicherheit noch modifiziert werden.Die
daraus resultierende geringe Zuverlässigkeit der Jahresangaben -
insbesondere, wenn sie nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt sind - wird statistisch ausgeglichen, indem sich überschneidende
Dreijahresdurchschnitte zugrunde gelegt werden.
Damit die Durchschnitte des vorhergehenden Zeitraums mit denen der
Jahre 1990 bis 1992 verglichen werden können, werden die absoluten
Zahlen für 1988 bis 1990, wenn nicht anders angemerkt, in Preisen von
1991 angegeben(1). Im gesamten Bericht handelt es sich bei den Zahlen
daher um reale Größen(2).
7. Die Zahlen für 1991 und 1992 wurden von den Kommissionsdienststellen
in Zusammenarbeit mit den betreffenden Mitgliedstaaten ermittelt. Sie
wurden von den Mitgliedstaaten zusammen mit den bereits vorliegenden
Zahlen für 1988-1990 überprüft und erforderlichenfalls berichtigt. Dieses
Verfahren gewährleistet eine relativ hohe Zuverlässigkeit der Daten.
Was die Angaben für Griechenland betrifft, so stützte sich die Kommission
in den vorhergehenden Berichten auf eine von einem Berater durchgeführte
Studie über staatliche Beihilfen und öffentliche Ausgaben in Griechenland.
Diese Studie diente als Grundlage für die Schätzungen und Extrapolationen
der Kommission. Der größte Teil der Zahlen wurde inzwischen von den
griechischen Behörden überprüft. Da es sich im wesentlichen immer noch
um Schätzungen handelt, sind diese Angaben weiterhin mit Vorsicht zu
behandeln.
Staatliche Beihilfen für die neuen Bundesländer
8. Die deutsche Einigung wa

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