Paare ohne Trauschein
113 pages
German, Middle High (ca.1050-1500)

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Paare ohne Trauschein , livre ebook

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Description

Dieser Beobachter-Ratgeber zeigt, worauf es im Konkubinat ankommt. Wohnen, Haushalt, Kinder, Geld verdienen, zusammen alt werden, auseinandergehen: Die Beobachter-Expertin behandelt sämtliche rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Themen umfassend. Ob man gemeinsames Eigentum anschafft, das erste Kind erwartet oder als reifes Paar zusammenzieht, dieses Buch informiert über alles Wichtige und liefert konkrete Beispiele aus der Beobachter-Beratungspraxis sowie Gerichtsurteile, viele Tipps, Adressen und Vorlagen, etwa für Vollmachten, den Konkubinatsvertrag oder die Vereinbarung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Sujets

Informations

Publié par
Date de parution 01 septembre 2019
Nombre de lectures 0
EAN13 9783038752387
Langue German, Middle High (ca.1050-1500)
Poids de l'ouvrage 3 Mo

Informations légales : prix de location à la page 0,1440€. Cette information est donnée uniquement à titre indicatif conformément à la législation en vigueur.

Extrait

Paare ohne Trauschein

Dank
Ein herzliches Dankeschön geht an meine Kolleginnen und Kollegen vom Beobachter-Beratungszentrum für die kritische Durchsicht dieser Auflage des Ratgebers.
Download-Angebot zu diesem Buch Alle Mustertexte in diesem Ratgeber stehen online zum Herunterladen bereit unter www.beobachter.ch/download (Code 0017).
Stand Gesetze und Rechtsprechung: Juli 2019
Beobachter-Edition
9., aktualisierte Auflage, 2019
© 1998 Ringier Axel Springer Schweiz AG, Zürich
Alle Rechte vorbehalten
www.beobachter.ch
Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich
Lektorat: Käthi Zeugin, Zürich
Umschlaggestaltung: fraufederer.ch
Umschlagfoto: Anzeletti/iStockphoto, Atakan/iStockphoto, Hidesy/iStockphoto (2),
Visarute Angkatavanich/123rf, Mihalis Athanasopoulos/123rf
Fotos: iStock
Reihenkonzept: buchundgrafik.ch
Satz: Rebecca De Bautista
Herstellung: Bruno Bächtold
e-Book: mbassador GmbH, Basel
ISBN 978-3-03875-205-9
eISBN 978-3-03875-238-7
Mit dem Beobachter online in Kontakt:
www.facebook.com/beobachtermagazin
www.twitter.com/BeobachterRat
Inhalt
Vorwort
Konkubinat – eine Einführung
Was gilt rechtlich für das Konkubinat?
Kein Artikel im ZGB
Rechtsverhältnisse zu Dritten und untereinander
Richterrecht, wenn eigene Regeln fehlen
Die Regeln der einfachen Gesellschaft
Das Nötige regeln im Konkubinatsvertrag
Heiraten – eine Option?
Zehn Kriterien für Ihren Entscheid
Zusammenziehen
Neue Wohnung für beide
Gemeinsamer Mietvertrag
Trennungsstreit vorbeugen
Beim Partner einziehen
Im Eigenheim des Partners
Zur Untermiete bei der Partnerin
Wenn Abmachungen fehlen
Mein + dein = unser?
Zu viele Möbel, doppelter Hausrat
Klarheit dank Inventar
Gemeinsame Anschaffungen
Die Sachen des anderen mitbenutzen
Versicherungen anpassen
Das gilt für binationale Paare
Einreise und Aufenthalt für Partner aus der EU und der EFTA
Menschen aus Drittstaaten sind benachteiligt
Integration und Heimatanschluss
Sozialversicherungen auch für Ausländer
Das Leben zu zweit
Der Alltag kehrt ein
Haushalten ohne Spannungen
Lohn für die Hausarbeit?
Wir leisten uns eine Putzfrau
Budgetfragen
Was kostet unser Haushalt?
Gemeinsame Kosten fair aufteilen
Die Erwerbsarbeit aufgeben?
Angestellte sind besser versichert
Lücken vermeiden, Einbussen auffangen
Arbeit im Betrieb des Liebsten
Vorteilhafter Arbeitsvertrag
Gratisarbeit?
Den Partner vertreten
Vollmachten und Vorsorgeauftrag
Gemeinsame Konten
Gemeinsames Wohneigentum
Das richtige Objekt finden
Gemeinsames Eigentum oder Alleineigentum?
Regeln für die Trennung
Steuern
Getrennte Veranlagung im Konkubinat
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Spezielle Lebenssituationen meistern
Verheirateter Partner, geschiedene Partnerin
Konkubinat und Noch-Ehe
Konkubinat und Scheidungsalimente
Der Ex zahlt die Alimente nicht
Familienzulagen und Kinderrenten
Schulden und finanzielle Not
Schulden beim Partner
Keine Haftung für Schulden bei Dritten
Wenn der Partner betrieben wird
Schuldensanierung
Wenn die Partnerin Sozialhilfe benötigt
Der Partner wird krank
Den Partner pflegen
Wer entscheidet über die Behandlung?
Gute Zeiten, schlechte Zeiten
Professionelle Hilfe für Paare
Lebenspartner im Zivil- oder Strafprozess
Gewalt in der Partnerschaft
Kinder im Konkubinat
Eltern werden
Der Vater muss sein Kind anerkennen
Wenn die Mutter noch verheiratet ist
Name und Bürgerrecht des Kindes
Der Alltag mit dem Kind
Die elterliche Sorge
Alles anders mit dem Kind
Die Kinderbetreuung organisieren
Kinder und Finanzen
Familienzulagen: Zustupf vom Staat
Der Unterhaltsvertrag
So berechnen Sie den Unterhalt
«Stiefkinder» im Konkubinat
Der Unterhalt für das Kind
Besuchsrecht – ein Störfaktor?
Umteilung der Obhut
Füreinander vorsorgen
Mangelnder gesetzlicher Schutz
Die gesetzliche Erbfolge
Keine obligatorischen Witwen- und Witwerrenten
Sich gegenseitig begünstigen
Pflichtteile berücksichtigen
Begünstigen mit Testament und Erbvertrag
Vermögen zu Lebzeiten verschenken
Begünstigung in der 2. Säule
Privat vorsorgen über die Säule 3a
Die Todesfallversicherung
In reifen Jahren zusammenziehen
Neue Lebensphase
Neue Beziehung – alte Familie
Zusammenziehen
Ein Partner wird pensioniert
Und die Sozialversicherungen?
Leistungen der AHV
Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente
Witwen- und Witwerrenten der 2. Säule
Überlegungen zum Nachlass
Erbauskauf
Teilungsanordnung oder Vermächtnis
Wohnrecht für die Partnerin
Auseinandergehen
Die Wohnsituation klären
Formalitäten des Mietrechts beachten
Gemeinsames Wohneigentum aufgeben?
Den Hausrat gerecht aufteilen
Wenn Mein und Dein strittig sind
Geschenkt ist geschenkt
Fairness beim Finanziellen
Im Gesetz ist nichts vorgesehen
Vertraglich vorsorgen
Wenn noch Rechnungen offen sind
Die Sachen des Ex entsorgen?
Was geschieht mit den Kindern?
Wer erhält die elterliche Sorge?
Das Besuchsrecht
Gemeinsam oder allein entscheiden
Kinderunterhalt
Anhang
Mustertexte
Berechnungsbeispiele für den Kinderunterhalt
Nützliche Adressen
Beobachter-Ratgeber
Stichwortverzeichnis
Vorwort
Grosse Freiheit! Was einer jungen Traumschiff-Flotte als Motto recht ist, schätzen Konkubinatspaare schon lange. Anders als bei verheirateten Paaren kennt das Gesetz keine besonderen Vorschriften für diese Lebensform. Diese grosse Freiheit bedeutet allerdings auch eine grosse Eigenverantwortung.
Gerät das Traumschiff auf hoher See in ruppige Gewässer, kann es seine vorsorglich eingebauten Stabilisatoren ausfahren. Nach den Erfahrungen des Beobachter-Beratungszentrums wird es für Paare meist dann ruppig, wenn die Zeiten eh schon hart sind: bei einer Trennung und bei einem Todesfall. Wer böse Überraschungen vermeiden will, muss darum selbst für die nötigen Stabilisatoren sorgen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was Sie für jede Lebenssituation vorkehren können, aber auch, was in Streitfällen gilt und wie Sie alternativ zur juristischen Schiene zu verträglichen Lösungen kommen.
Welche Vorsorge Sie schliesslich treffen, werden Sie nach Ihrer eigenen Risikoeinschätzung entscheiden, ähnlich wie vor einer Reise auf hoher See oder in ein fremdes Land. Auch dann fragt man sich doch, ob es den empfohlenen Annullationsschutz, die Impfung oder die Medikamente gegen Seekrankheit wirklich braucht. Im Nachhinein wären die getroffenen Vorsichtsmassnahmen für die einen dann tatsächlich nicht nötig gewesen. Andere dagegen waren heilfroh über ihre Umsicht. Schliesslich ist vorsorgen doch besser als heilen.
Karin von Flüe
im September 2019
Konkubinat – eine Einführung
In diesem Kapitel lesen Sie, wie sich das Konkubinat von der Antike bis zur heutigen Zeit entwickelt hat, mit welchen Rechtsproblemen ein Paar ohne Trauschein konfrontiert sein kann und wie man diese mit einem Konkubinatsvertrag elegant umschifft. Am Kapitelende finden Sie eine kurze Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile von Ehe und Konkubinat.
Was gilt rechtlich für das Konkubinat?
Schon das römische Recht anerkannte neben der Ehe auch das Konkubinat als legale Lebensform zweier Menschen. Dies vor allem deshalb, weil es vielen Personen, zum Beispiel Sklaven oder Schauspielern, verboten war, eine Ehe einzugehen. Auf dem Konzil von Toledo im Jahr 633 nach Christus bestätigte auch die katholische Kirche die Zulässigkeit des Konkubinats. Erst im Mittelalter änderte sich die Einstellung zum Konkubinat als legaler Lebensform radikal. Und in der Schweiz? 1984 kannten noch acht Kantone ein Konkubinatsverbot, 1995 schaffte das Wallis als letzter Kanton dieses Verbot ab.
Heute ist die Gründung eines gemeinsamen Haushalts immer seltener mit einer Heirat verbunden. Im Zeitraum von 2014 bis 2016 lebten laut den neuesten Zahlen des Bundesamts für Statistik 235 957 kinderlose Paare und 85 526 Paare mit Kindern im Konkubinat. Die Tendenz bei den unverheirateten Paaren mit Kindern ist weiterhin steigend.
Trotz dieser Zahlen weigert sich der Gesetzgeber, das Konkubinat gesetzlich zu regeln. Noch im September 2005 hat sich der Bundesrat ablehnend zur Einführung einer registrierten Partnerschaft für heterosexuelle Paare geäussert. Immerhin dürfen die Kantone das Konkubinat gesetzlich regeln. Bis jetzt können sich aber erst in Genf und Neuenburg sowohl hetero- wie auch homosexuelle Paare offiziell registrieren lassen. Und die Rechtswirkungen sind beschränkt auf die Kantonseinwohner sowie die Lebensbereiche, in denen die Kantone überhaupt eigene Rechtsregeln aufstellen dürfen, zum Beispiel im Steuer- und Sozialhilfebereich.
Als ein Meilenstein in der jüngeren Geschichte des Familienrechts darf gewiss die Einführung der eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare gelten. Seit dem 1. Januar 2007 können schwule und lesbische Paare mit der Eintragung ihrer Partnerschaft in der ganzen Schweiz von ähnlichen Rechtsregeln profitieren wie Eheleute.
Im März 2016 hat der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, die Ein-führung einer registrierten Partnerschaft für alle nach französischem Vorbild (Pacs) zu prüfen, quasi eine Ehe «light». Das Geschäft ist noch hängig.
INFO Ist von Konkubinat die Rede, sind üblicherweise heterosexuelle Paare gemeint. Die meisten Informationen und Tipps gelten aber genauso für homosexuelle Paare, die ihre Partnerschaft nicht haben eintragen lassen.
Kein Artikel im ZGB
Eheleuten widmet das Zivilgesetzbuch (ZGB) weit über 100 Gesetzesartikel. Vom Konkubinat ist darin nicht die Rede. Deshalb gibt es auch keine gesetzliche Definition für diese Art der Partnerschaft.

BUCHTIPP
Ohne Trauschein zusammenleben oder doch heiraten? Was für Eheleute gilt, zeigt dieser Beobachter-Ratgeber: Eherecht. Was wir beim Heiraten wissen müssen.
www.beobachter.ch/buchshop
Die Gerichte beschäftigen sich erst dann mit einem Konkubinat, wenn seine rechtlichen Auswirkungen zu beurteilen sind. So bescherte uns das Bundesgericht

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