Die Rechtsordnung der Europäischen Gemeinschaften
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Jean-Victor LOUIS DIE RECHTSORDNUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Dritte, neubearbeitete Auflage EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE PERSPEKTIVEN EUROPAISCHE KOMMISSION Die Rechtsordnung der Europäischen Gemeinschaften von Jean-Victor LOUIS Professor an der Université libre de Bruxelles Dritte, neubearbeitete Auflage SAMMLUNG „EUROPÄISCHE PERSPEKTIVEN" BRÜSSEL Diese Schrift, die als Beitrag zur öffentlichen Diskussion über die Rechtsordnung der Gemeinschaft gedacht ist, wurde von einer unabhängigen Persönlichkeit verfaßt und gibt nicht zwangsläufig die Meinung der Europäischen Kommission wieder. Bibliographische Hinweise befinden sich am Ende des Werkes. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1995 ISBN 92-826-6859-2 © EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1993 Printed in Italy Vorwort Am 7. Februar 1992 wurde in Maastricht der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Zum Zeitpunkt des Redaktions­schlusses für die dritte Auflage war das Schicksal dieses Vertrags noch ungewiß. Als sich am 2. Juni 1992 das dänische Volk in einer Volksabstim­mung gegen den Vertrag von Maastricht entschied, wurde bereits dessen Ende prophezeit. Der knappe Erfolg der französischen Volksabstimmung vom 20. September 1992 gab allerdings wieder Anlaß zu der Hoffnung, daß der Vertrag doch in Kraft treten könnte. Der Europäische Rat von Edinburgh einigte sich am 12.

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Jean-Victor LOUIS
DIE RECHTSORDNUNG
DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN
Dritte, neubearbeitete Auflage
EUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE PERSPEKTIVEN EUROPAISCHE KOMMISSION
Die Rechtsordnung
der Europäischen
Gemeinschaften
von Jean-Victor LOUIS
Professor an der Université libre de Bruxelles
Dritte, neubearbeitete Auflage
SAMMLUNG „EUROPÄISCHE PERSPEKTIVEN"
BRÜSSEL Diese Schrift, die als Beitrag zur öffentlichen Diskussion über die Rechtsordnung der
Gemeinschaft gedacht ist, wurde von einer unabhängigen Persönlichkeit verfaßt und gibt
nicht zwangsläufig die Meinung der Europäischen Kommission wieder.
Bibliographische Hinweise befinden sich am Ende des Werkes.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1995
ISBN 92-826-6859-2
© EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1993
Printed in Italy Vorwort
Am 7. Februar 1992 wurde in Maastricht der Vertrag über die
Europäische Union unterzeichnet. Zum Zeitpunkt des Redaktions­
schlusses für die dritte Auflage war das Schicksal dieses Vertrags
noch ungewiß.
Als sich am 2. Juni 1992 das dänische Volk in einer Volksabstim­
mung gegen den Vertrag von Maastricht entschied, wurde bereits
dessen Ende prophezeit.
Der knappe Erfolg der französischen Volksabstimmung vom 20.
September 1992 gab allerdings wieder Anlaß zu der Hoffnung, daß
der Vertrag doch in Kraft treten könnte.
Der Europäische Rat von Edinburgh einigte sich am 12. Dezember
1992 auf einen Beschluß, nach dem Dänemark gemäß einem bereits
bestehenden Protokoll von der Teilnahme an der dritten Stufe der
Wirtschafts- und Währungsunion freigestellt ist. Gleichzeitig wurde
von den einseitigen Erklärungen, die Dänemark in bezug auf andere
Bereiche (Unionsbürgerschaft, Verteidigungspolitik ...) abgegeben
hatte, Kenntnis genommen. Dieser Beschluß ebnete den Weg für
eine zweite Volksabstimmung, in der am 18. Mai 1993 der Vertrag
gebilligt wurde.
Im Vereinigten Königreich wurde unterdessen das langwierige Rati­
fizierungsverfahren nach zahlreichen Rückschlägen und Hindernis­
sen am 20. Juli 1993 mit der königlichen Unterschrift unter den
European Communities (Amendment) Act 1993 abgeschlossen. Ein
gegen die Ratifizierung beim House of Lords eingelegter Rechtsbe­
helf wurde am 30. Juli 1993 zurückgewiesen.
Am längsten hielt die Spannung allerdings in Deutschland an, das
auch als letztes Land seine Ratifizierungsurkunde hinterlegte. Der
Bundestag hatte dem Vertrag über die Europäische Union zwar am
2. Dezember 1992 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt, und
auch im Bundesrat war der Vertrag am 18. Dezember 1992 einstim­
mig gebilligt worden. Gleichzeitig bestätigte eine Änderung des
Grundgesetzes die europäische Ausrichtung der Bundesrepublik und
legte in dem neu eingefügten Artikel 23 die Schranken und die
Voraussetzungen einer Teilnahme Deutschlands am Integrations­
prozeß fest. Trotzdem verhinderten beim Bundesverfassungsgericht
eingelegte Verfassungsbeschwerden zehn Monate lang die Ratifizie­
rung des Vertrags durch Deutschland. Am Tag nach der Abweisung
diesern durch das Karlsruher Gericht konn­
te die Bundesrepublik ihre Ratifizierungsurkunde hinterlegen.
Der Europäische Rat konnte somit auf seiner außerordentlichen
Tagung vom 29. Oktober 1993 das Inkrafttreten des Vertrags über Vorwort
die Europäische Union zum 1. November 1993, und damit nur zehn
Monate nach dem bei seiner Unterzeichnung vorgesehenen Datum,
feststellen.
Das Inkrafttreten des Vertrags, dessen institutionelle Auswirkungen
in dem hier vorliegenden Werk dargestellt werden sollen, gibt zwei­
fellos Anlaß zu Genugtuung. Obgleich der Vertrag von Maastricht
„bedeutende Mängel" aufweist, enthält er doch unbestreitbar zahl­
reiche „positive Elemente" ('), die sich in dem Willen von zumindest
zehn Mitgliedstaaten niederschlagen, von einem gemeinsamen
Markt zu einer Wirtschafts- und Währungsunion überzugehen und
dabei immer mehr den Weg zu einer politischen Union einzuschla­
gen. Der Vertrag bringt auch nicht zu vernachlässigende Fortschritte
in bezug auf die demokratische Legitimierung der Gemeinschaftsor­
gane.
Trotzdem kann der Vertrag auf die inneren und äußeren Herausfor­
derungen, denen sich die Gemeinschaft gegenübersieht, nur unvoll­
kommene Antworten geben. Im Vertrag ist deswegen auch für 1996
eine Revisionskonferenz vorgesehen, auf der die Wirksamkeit und
die demokratische Legitimität der bestehenden institutionellen
Struktur verbessert werden sollen. In diesem Zusammenhang ist
auch darauf hinzuweisen, daß die Gemeinschaft sich zwar in Kürze
erweitern wird, dieser Erweiterung aber keine Verbesserung der
Struktur oder der EntScheidungsprozesse innerhalb der Gemein­
schaft gegenübersteht.
Die neue Auflage erweist sich nicht nur wegen der Änderungen der
Gründungsverträge, sondern auch wegen wichtiger Entwicklungen
in der Rechtsprechung als notwendig: Um das bekannte Wort von
Professor Jacqué aufzugreifen, „befinden sich die Europäischen
Gemeinschaften in einer dynamischen Entwicklung, die eher den
bewegten Bildern des Films als den statischen Bildern der Photogra­
phie entspricht" (2).
Schließlich ist noch anzumerken, daß zwar die Randnummern eini­
ger Absätze geändert werden mußten, die Gliederung aber weitge­
hend unverändert bleiben konnte.
Jean-Victor LOUIS
Brüssel, Januar 1994
(') Vgl. Entschließung A3-0123/92 des Europäischen Parlaments vom 7. April 1992 zum
Bericht von Herrn D. Martin und Herrn F. Herman.
(2) Allgemeine Vorlesung Gemeinschaftsrecht, Ree. Cours Acad. Droit européen, I, S.
237 ff., 1991 (zitiert: „Florenzer Vorlesung"). Inhaltsverzeichnis
EINFÜHRUNG 7
Kapitel I — WESENSMERKMALE 13
Abschnitt 1 — Zuständigkeitszuweisungen 2 — Ein institutionalisiertes System der Normset­
zung 30
Abschnitt — Eine Rechtsgemeinschaft 57
Abschnitt 4 — Auslegungsmethoden 6 5 — Flexibilität und Starrheit bei der Änderung
der Gemeinschaftsverfassung 74
Abschnitt 6 — Völkerrechtsfähigkeit 81
Kapitel II — DIE QUELLEN DES GEMEINSCHAFTS­
RECHTS 97
Abschnitt 1 — Die Verträge als Verfassung der Gemein­
schaft; der Maastrichter Vertrag 9
a) Zeitlicher Anwendungsbereich 100
b) Räumlicherh1
c) Verfassung und Rahmenvertrag3
Abschnitt 2 — Das abgeleitete Recht7
a) Die Unterordnung unter die Verträge im einzelnen 108
1. Die Regel der Befugniszuweisung 10
2. Die materielle Unterordnung unter den Vertrag9
3. Das Subsidiaritätsprinzip
b) Die „typischen" Rechtsakte 111
1. Der EGKS-Vertrag: allgemeine und individuelle Ent­
scheidungen und Empfehlungen2
2. Die in Artikel 189 EWG-Vertrag vorgesehenen Rechts­
akte 113
c) Die „unbenannten" Rechtsakte 124
1. Interne Rechtsakte
2. Rechtsakte „sui generis"5
Abschnitt 3 — Das Völkerrecht6
a) Das allgemeine Völkerrecht7
b) Internationale Abkommen 128
1. Von den Mitgliedstaaten geschlossene Abkommen 12
2. Von der Gemeinschaften 132 Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4 — Die allgemeinen Rechtsgrundsätze und die
Achtung der Menschenrechte 134
Kapitel III — VERHÄLTNIS ZUM RECHT DER MIT­
GLIEDSTAATEN 147
Abschnitt 1 — Die unmittelbare Wirkung
a) Die Vorschriften mitr Wirkung 151
1. Der Vertrag 15
2. Die Verordnungen 16
3. Die an die Mitgliedstaaten gerichteten Entscheidungen
und die Richtlinien3
4. Die von der Gemeinschaft geschlossenen internationalen
Abkommen 175
b) Die Frage der nationalen Vorschriften, die einer Gemein­
schaftsvorschrift mit unmittelbarer Wirkung entgegenste­
hen 181
c) Die Grenzen der unmittelbaren Wirkung 182
d) Schlußbetrachtung zur unmittelbaren Wirkung
Abschnitt 2 — Der Vorrang6
a) Verfassung und Gemeinschaftsrecht 192
b) Gemeinschaftsrecht und späteres innerstaatliches Recht 208
c) Schlußbetrachtung zum Begriff des Vorrangs 220
Abschnitt 3 — Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts 221
a) Unmittelbare oder zentralisierte Verwaltung5
b) Mitwirkung der Mitgliedstaaten 231
SCHLUSSBETRACHTUNG 257
LITERATURHINWEISE 263
VERZEICHNIS DER FACHZEITSCHRIFTEN 269
STICHWORTVERZEICHNIS 271 Einführung
1. Die Erklärung des französischen Außenministers Robert Schu­
man vom 9. Mai 1950 stellte einen Wendepunkt im Aufbau Europas
dar. Die institutionelle Wirklichkeit der Europäischen Gemeinschaf­
ten nahm mit dieser historischen Initiative ihren Anfang.
Mit der Feststellung „Europa wird weder auf einen Schlag noch als
Gesamtkonstruktion entstehen: Es wird durch konkrete Verwirkli­
chung zustande kommen, indem man zun&

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