Zahlungsbilanzen der Institutionen der Europäischen Union
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Zahlungsbilanzen
der Institutionen der
Europäischen Union
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und Finanzen KOMMISSION eurostat Oí
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Zahlungsbilanzen
der Institutionen der
Europäischen Union
WwgT/AJl'HEMENKREIS 2 'i WH lncracimn m®i «M/yjpWïrtschaft EUROPAISCHE
und Finanzen KOMMISSION eurostat Ξ££
eurostat STATISTISCHES AMT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
L-2920 Luxembourg — Tél. 4301-1 — Télex COMEUR LU 3423
B-1049 Bruxelles, rue de la Loi 200 — Tél. 299 11 11
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa
(http://europa.eu.int).
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1999
ISBN 92-828-7469-9
© Europäische Gemeinschaften, 1999
Printed in Luxembourg
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG 5
METHODIK, BEGRIFFE UND DEFINITIONEN 8
KOMMENTAR 12
1. Hauptmerkmale der Zahlungsbilanz der EU-Institutionen 13
2. Struktur der Zahlungsbilanz der EU-Institutionen8
3. Geographische Aufgliederung der wichtigsten Positionen der Zahlungsbilanz der EUI 2
STATISTISCHE TABELLEN
Zahlungsbilanz der EU-Institutionen (1994-1998) gegenüber:
-WELT 34
-EU-15 40
-EXTRA-EU-156
-BELGIEN 52
-DÄNEMARK8
-DEUTSCHLAND 6
-GRIECHENLAND 70
-SPANIEN
-FRANKREICH 8
-IRLAND
-ITALIEN 94
-LUXEMBURG 10
-NIEDERLANDE6
-ÖSTERREICH H2
-PORTUGAL 118
-FINLAND 12
-SCHWEDEN 130
-VEREINIGTES KÖNIGREICH
ANHÄNGE
I. Systematik der Transaktionen der Zahlungsbilanz 144
II. Quellen 147
III. Abkürzungen 15
IV. ECU Wechselkurs 152
3-EINLEITUNG ZAHLUNGSBILANZ DER EU-INSTITUTIONEN
32 eurostat
EINLEITUNG
Definitionen
Die aufgeführten Definitionen stehen in Einklang mit dem Balance of Payments Manual (BPM) des
IWF und dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), die ihrerseits
ausdrücklich auf die gleichen Konzepte Bezug nehmen, die wiederum auf dem volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungssystem der UNO (SNA) basieren.
Das Wirtschaftsgebiet der Institutionen
Die Tätigkeit der EU-Institutionen bezieht sich auf ein Wirtschaftsgebiet, in dem die
gebietsansässigen Einheiten dauerhaft eine Tätigkeit ausüben. Diese Dauerhaftigkeit kommt im
allgemeinen im Besitz oder in der langfristigen Anmietung von Gebäuden zum Ausdruck. Die
vorübergehende Tätigkeit der in einzelne Länder entsandten EU-Bediensteten ist damit nicht
eingeschlossen. Das Wirtschaftsgebiet der Institutionen weist somit die Besonderheit auf, dass es
ausschliesslich aus territorialen Exklaven in den Ländern besteht, in denen die verschiedenen
Institutionen ansässig sind. Diesen sind in Abschnitt 205(d) des neuen ESVG definiert als
"Gebietsteile der übrigen Welt, die aufgrund internationaler Verträge ... von staatlichen Stellen ...
genutzt werden".
Die einzigen gebietsansässigen Einheiten sind die Institutionen selbst, d. h. zu den
gebietsansässigen Einheiten gehören nicht die Beamten und sonstigen Bediensteten der
Institutionen, die im allgemeinen in dem Land ansässig sind, in dem sich ihr Dienstort befindet. Die
Kriterien für die Auflistung der institutionellen Einheiten, die im Sinne der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen zu dem Land "EU-Institutionen" gehören, sind das Vorliegen einer vollständigen
Rechnungsführung und einer eigenständigen Verwaltung bzw. Geschäftsführung.
Auswahl der zu den EU-Institutionen gehörenden Einheiten
Die im ESVG aufgeführten Kriterien können mehr oder weniger selektiv für. diese Auflistung
herangezogen werden.
Einheiten, die Kriterien genau erfüllen
Die in den Gesamthaushaltsplan einbezogenen fünf EU-Organe, d. h. Kommission, Parlament,
Rat, Gerichtshof und Rechnungshof, bilden zusammen eine eigenständige Einheit. Die Europäische
Investitionsbank (EIB) ist ebenfalls eine Einheit mit vollständiger Rechnungsführung und
eigenständiger Geschäftsführung.
Gleichgestellte Einheiten
Die EGKS, die erste durch einen europäischen Vertrag gegründete Gemeinschaft, wird hier
ebenfalls als eigenständige Institution behandelt. Da ihr Exekutivorgan allerdings seit 1967 in die
Kommission einbezogen ist, nimmt diese seither die Aufgaben der ehemaligen Hohen Behörde
wahr. Die EGKS hat daher keine vollständige Rechnungsführung mehr. Ein Teil ihrer laufenden
Transaktionen ist in den Haushalt der Kommission einbezogen, und ihre Verwaltungsorgane sind im
Organisationsplan der Generaldirektionen der Kommission aufgeführt. Dennoch hat sie sich einen ZAHLUNGSBILANZ DER EU-INSTITUTIONEN EINLEITUNG ΞΖΖ
eurostat
wichtigen eigenen Tätigkeitsbereichbewahrt,derIn einem Funktionshaushaltsplanausgewiesenund
aus einer speziellen Einnahmequelle(derUmlage auf die Erzeugnisse der Eisen- undStahlindustrie
und des Kohlenbergbaus) finanziertwird,undsie beschafft sich Mittel am Kapitalmarkt.Aberdiese
zwei letzten Aktivitäten sind, angesichtsderTatsache, dass der EGKS-Vertrag im Jahre 2002enden
wird, 1998 unterbrochen worden.
Der EEF ist ebenfalls eine Einrichtung mit eigenständiger Verwaltung, für die spezielle
Haushaltsvorschriften und -verfahren kennzeichnend sind, die mit einer mehrjährigen Ausgaben-
und Einnahmenplanung im Rahmen der Abkommen zusammenhängen, die in bestimmten
Abständen zwischen der EU und den AKP-Staaten abgeschlossen werden. Der EEF wird daher als
eigenständige Einheit behandelt, die sich von den übrigen Fonds unterscheidet.
Einheiten, die nicht als eigenständige Einheiten behandelt werden
Bestimmte Fonds, wie der Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), der
Europäische Sozialfonds (ESF) oder der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
besitzen keine Entscheidungsfreiheit, obwohl die sie betreffenden Transaktionen einen
beträchtlichen Umfang haben. Ihre Rechnungsführung ist Teil der Rechnungsführung der
Kommission. Das gleiche gilt für die verschiedenen ständigen Ausschüsse, die von den Institutionen
im Zuge ihrer Tätigkeit zur ihrer Beratung und Orientierung eingesetzt wurden.
Zu den institutionellen Einheiten gehören ebenfalls nicht die Einheiten, die lediglich Gegenstand
einer Anlage zum Haushaltsplan sind und die in der Beschreibung der Quellen genannt werden (das
der Kommission angeschlossene Amt für amtliche Veröffentlichungen, der dem Rat angeschlossene
Wlrtschafts- und Sozialausschuss).
Zwei weitere Einheiten besitzen dagegen sowohl Rechtspersönlichkeit als auch finanzielle
Eigenständigkeit, werden jedoch nicht als eigenständige Einheiten behandelt, da sie nicht über
eigene Einnahmen verfügen. Die Euratom-Versorgungsagentur erhebt im Gegensatz zur EGKS
keine Abgaben auf Transaktionen, und die Europäische Agentur für Zusammenarbeit finanziert sich
ausschliesslich aus Zuschüssen anderer Institutionen und ist lediglich ein Organ für die technische
Durchführung der Zusammenarbeit der EU.
Die im Juni 1998 errichtete Europäische Zentralbank ist ebenfalls als Einheit mit vollständiger
Rechnungsführung und Entscheidungsfreiheit in der Ausübung ihrer Hauptfunktion anzusehen.
Jedoch ist die EZB nicht in diese Veröffentlichung einbezogen worden.
In der vorliegenden Veröffentlichung wird die Zahlungsbilanz der EU-Institutionen daher nach vier
Einheiten aufgegliedert: Gesamthaushaltsplan, EIB, EGKS und EEF.
Besonderheit der Zahlungsbilanz der EU-Institutionen
Die EU-Institutionen sind der fünften Auflage des BPM des IWF zufolge eine internationale
Organisation. Was die Zahlungsbilanzströme angeht, sind sie daher ebenso zu behandeln wie
exterritoriale Einheiten, z. B. Botschaften.
Die Besonderheit der Institutionen als eigenständige Einheit wird deutlich, wenn man untersucht, aus
welchen institutionellen Sektoren diese Einheit besteht. Im Sinne des ESVG handelt es sich um eine
Einheit ohne "private Haushalte" und ohne "marktbestimmte Produktion", die in erster Linie aus dem
institutionellen Sektor "Staat" (Zentralstaat) und in zweiter Linie aus dem Sektor "sonstige Kredit-
und Finanzierungsinstitute" besteht, wobei der letztgenannte Sektor seine Tätigkeit durch
Instrumente der Kapitalanlage finanziert. Die Beziehungen dieser beiden Sektoren zur übrigen Welt
werden in der Zahlungsbilanz dargestellt. Die Präsentation der Daten berücksichtigt die Empfehlung
-6-EINLEITUNG ZAHLUNGSBILANZ DER EU-INSTITUTIONEN | ^j//1
eurostat
desESVG,wonachals Teilsektoren der "übrigen Weif, "Mitgliedstaaten der Europäischen Union"
und"Drittländerundinte

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